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Urlaubsanspruch ja/nein

B
Bamann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bin relativ neu hier und lese eigentlich meist nur mit. Hätte jetzt mal ne Frage bzgl Urlaubsanspruch. Wie verhält es sich wenn ein Mitarbeiter kündigt auf den 30.1.2011. Hat er für dieses Monat Urlaubsanspruch? Der Monat hat ja 31Tage. Also es fehlt ein Arbeitstag. Besteht Anspruch? Wäre super wenn mir jemand helfen kann, stehe ich morgen nicht ganz doof da. MFG B.Amann

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Community-Antworten (6)

W
wahlvst

27.12.2010 um 22:02 Uhr

Entscheidend sind die §§ 3 und 5 BUrlG. Danach man zu Beginn eines Kalenderjahres (nach Ablauf der einmaligen Wartezeit von 6 Monaten) einen Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub. Dieser wird nur anteilig reduziert auf 1/12 des Jahresurlaubes pro gearbeitetem Monat, wenn Du in der ersten Jahreshälfte aus dem Unternehmen ausscheidest. Ansonsten verbleibt es bei einem Anspruch auf den kompletten Jahresurlaub, so wie vertraglich vereinbart.

B
Bamann

27.12.2010 um 22:20 Uhr

Danke für die Antwort. Aber hat der Arbeitnehmer jetzt einen Anspruch für den nicht ganz beendeten Monat? Würde der Kollege bis einschließlich 31.1. arbeiten wäre es mir klar das er anteilmäßig den Urlaub vergütet bekommt. Aber wenn der Monat nicht kmpl beendet wird?

N
nicoline

27.12.2010 um 22:35 Uhr

W
wahlvst

27.12.2010 um 22:37 Uhr

steht doch oben und im Bundesurlaubsgesetz, also einfach einmal genau lesen. ;-)

R
Roxxx

28.12.2010 um 03:08 Uhr

bescheidene Frage: warum Kündigung zum 30.1. ? Üblicherweise wird zum 15. eines Monates oder zum Monatsletzten gekündigt (§ 622 BGB). Wenn es keine Kündigung sondern ein Aufhebungsvertrag ist solte der Urlaubsanspruch in diesem geregelt werden.

Gruß, Ro

L
larifari

28.12.2010 um 10:27 Uhr

Ist der 30. wirklich der Kündigungstermin? Soll evtl. nur bedeuten, dass er/sie für den einen Tag in der Woche nicht mehr kommt (kommen braucht). Üblich, lt. Gesetz gibt es das auch nicht, ist der vorletzte Tag eines Monats als Kündigungstermin wirklich nicht. Vielleicht ist ja der 31. der anteilige Urlaubstag? Aber vielleicht soll ja am Montag ( ist der 31.) schon in der neuen Firma angefangen werden!?

Ach, hab`wohl einen Denkfehler gemacht: Wären bei einem vollen Monat ja 2 anteilige Urlaubstage... :-(

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