Erstellt am 27.12.2010 um 11:39 Uhr von okiscorpion
habt ihr ein Betriebsrat?
Erstellt am 27.12.2010 um 17:24 Uhr von nicoline
prausitz,
hmm, gesetzlich möglich ist dieses:
§ 9 ArbZG Sonn- und Feiertagsruhe
2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden,
***wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.***
Möglich, dass es in einem angewendeten TV auch eine Regelung dazu gibt, aber, wie okiscorpion schon fragte: habt ihr ein Betriebsrat?
Der wäre nämlich zuständig, das zu regeln:
*entweder immer rein oder immer raus*
da er in der Mitbestimmung wäre