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Zeiterfassung Änderung

J
jaques
Jan 2018 bearbeitet

eine Kollegin (seit 20 Jahren im Unternehmen) hatte seit zwei Jahren Vertrauensarbeitszeit, jetzt bekam sie eine Anweisung auf sofortige Zeiterfassung. D.h. Arbeitsbeginn, -ende und Pausenzeiten sind wieder zu stechen. Muss Sie das aktzeptieren?

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Community-Antworten (5)

U
Ulrik

22.12.2010 um 15:57 Uhr

Auf welcher Basis hatte sie denn die Vertrauensarbeitszeit? Vertraglich geregelt? TV oder BV?

Und aus welchem Grund ist es jetzt nicht mehr so? Betrifft das nur diese Kollegin, oder noch mehr? Wenn es nur sie betrifft, warum?

J
jaques

22.12.2010 um 19:15 Uhr

Die Vertrauensarbeitszeit wurde vom GF mündlich erteilt und in der Perso sicher schriftlich festgehalten (Personalakte) Sie hat nichts schriftliches. Es betrifft nur eine Kollegin in einer Abteilung, alle anderen arbeiten weiter auf Vetrauensarbeitszeit. Man unterstellt meiner Kollegin (Gefühl) sie arbeitet weniger und ist nicht so lange im Büro wie die anderen beiden.

P
pfeilenbogen

22.12.2010 um 20:30 Uhr

Der BR ist hier in der Mitbestimmung § 87. Also nutzt diese.

G
ganther

22.12.2010 um 22:51 Uhr

Es gibt aber durchaus gründe warum ich als AG trotz vertrauensarbeitszeit auf das Stempeln bestehen würde

Das heißt nicht das es kein MBR gibt. Mal 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG anschauen

U
Ulrik

23.12.2010 um 09:33 Uhr

Generell kann der AG von jedem MA einen Nachweis über die geleisteten Arbeitszeiten verlangen. Der BR ist in der Mitbestimmung, wie die Kollegen schon geschrieben haben.

Wenn der AG den verdacht hat, daß die Kollegin ihre Zeiten nicht einhält, also AZ-Betrug betreibt, dann soll er euch die Gründe vorlegen. Sind diese für euch schlüssig, würde ich der Massnahme zustimmen. Es zu dulden, bzw. nicht zu überprüfen trotz gegenteiliger Verdachtsmomente, wäre m. E. hochgradig unfair den Anderen gegenüber.

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