Erstellt am 22.12.2010 um 14:57 Uhr von Ulrik
Auf welcher Basis hatte sie denn die Vertrauensarbeitszeit?
Vertraglich geregelt? TV oder BV?
Und aus welchem Grund ist es jetzt nicht mehr so? Betrifft das nur diese Kollegin,
oder noch mehr?
Wenn es nur sie betrifft, warum?
Erstellt am 22.12.2010 um 18:15 Uhr von jaques
Die Vertrauensarbeitszeit wurde vom GF mündlich erteilt und in der Perso sicher schriftlich festgehalten (Personalakte) Sie hat nichts schriftliches. Es betrifft nur eine Kollegin in einer Abteilung, alle anderen arbeiten weiter auf Vetrauensarbeitszeit. Man unterstellt meiner Kollegin (Gefühl) sie arbeitet weniger und ist nicht so lange im Büro wie die anderen beiden.
Erstellt am 22.12.2010 um 19:30 Uhr von pfeilenbogen
Der BR ist hier in der Mitbestimmung § 87. Also nutzt diese.
Erstellt am 22.12.2010 um 21:51 Uhr von ganther
Es gibt aber durchaus gründe warum ich als AG trotz vertrauensarbeitszeit auf das Stempeln bestehen würde
Das heißt nicht das es kein MBR gibt. Mal 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG anschauen
Erstellt am 23.12.2010 um 08:33 Uhr von Ulrik
Generell kann der AG von jedem MA einen Nachweis über die geleisteten Arbeitszeiten verlangen.
Der BR ist in der Mitbestimmung, wie die Kollegen schon geschrieben haben.
Wenn der AG den verdacht hat, daß die Kollegin ihre Zeiten nicht einhält, also AZ-Betrug betreibt, dann soll er euch die Gründe vorlegen. Sind diese für euch schlüssig, würde ich der Massnahme zustimmen.
Es zu dulden, bzw. nicht zu überprüfen trotz gegenteiliger Verdachtsmomente, wäre m. E. hochgradig unfair den Anderen gegenüber.