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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Durch Bereitschaft und Ruhezeiteinhaltung Minusstunden!

G
Günther
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ein Kollege hat durch seine Bereitschaft und die Ruhezeiteinhaltung jetzt Minusstunden, d.h. er kam nicht auf seine Wochenarbeitszeit. Wer muss die ihm jetzt bezahlen und auf welcher Grundlage? Es kann ja nicht sein das der AG verlangt das er Bereitschaft macht und er dann den Ausfall selbst tragen muss. Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

Gruss

Günther

1.16402

Community-Antworten (2)

P
pfeilenbogen

22.12.2010 um 10:45 Uhr

Das kann eigentlich nicht sein. Ein AN hat lt. ArbV eine Mindestwochenzeit zu arbeiten. Diese bietet er dem AG an, der muss diese abrufen und auch die Dienstpläne entsprechend gestallten. Der BR hat ja die Mitbestimmung und muss im Rahmen dieser auch darauf achten, dass hier alles richtig läuft. Also ArbV und Gesetze wie auch das ArbZG beachtet wird.

N
nicoline

22.12.2010 um 18:45 Uhr

Günther, wird ein TV angewendet? Leistet der Kollege Bereitschafts- oder Rufbereitschaftsdienst?

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