Hallo zusammen,

ein Kollege hat durch seine Bereitschaft und die Ruhezeiteinhaltung jetzt Minusstunden, d.h. er kam nicht auf seine Wochenarbeitszeit.
Wer muss die ihm jetzt bezahlen und auf welcher Grundlage?
Es kann ja nicht sein das der AG verlangt das er Bereitschaft macht und er dann den Ausfall selbst tragen muss.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

Gruss

Günther