Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich hätte mal eine Frage zum Thema Ausfallzeit. Wenn ich Aufgrund der Ruhezeiteinhaltung in einer Woche mit Rufbereitschaft nicht auf meine Wochenarbeitszeit komme, muss der Arbeitgeber dann die Differenz bezahlen?
Wenn ja, wo ist dies geregelt? Im Tarifvertrag habe ich nichts gefunden, Betriebsrat kann mir auch nicht weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus!