In unserem Unternehmen gibt es eine Betriebsvereinbarung in der geregelt ist, dass alle Angestellten egal welchen Alters einen Anspruch auf 35 Tage Urlaub haben.

Es stellt sich nun die Frage, ob der Arbeitgeber im Rahmen der Verhandlungen so einfach von den bisherigen 35 Tagen abweichen kann und sich nach über 10 Jahren auf die tarifliche Regelung beziehen kann.