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Plötzlich Arbeit am Wochenende anordnen?

P
Plachni
Jan 2018 bearbeitet

Ab Januar 2011 sollen MitarbeiterInnen in einem Wohnheim plötzlich auch am Wochenende arbeiten. Welche Mitspracherechte und welche Pflichten hat der BR? Können Mitarbeiter selbst der Wochenendarbeit widersprechen? Welche Genehmigung benötigt der AG (ich hörte, dass das Amt für Arbeitsschutz dem zustimmen muss) - was ist mit den schwerbehinderten MitarbeiterInnen (muss auch das Integrationsamt zustimmen?). Ich frage, weil der BR sich in dieser Frage fachlich überfordert sieht und scheinbar durch ein sehr kurzes Zeitfenster nicht soooo genau prüfen und schnell entscheiden soll. Für Info´s schon jetzt meinen Dank Chrsitian

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Community-Antworten (1)

N
neskia

18.12.2010 um 14:44 Uhr

"Welche Mitspracherechte und welche Pflichten hat der BR?"

§87 (1) 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage"

"Können Mitarbeiter selbst der Wochenendarbeit widersprechen?" Kommt auf den Arbeitsvertrag an. Sind dort die Arbeitstage festgelegt kann der AG nichts anderes anordnen. Das gleiche wenn in einem Tarifvertrag eine Regelung zu finden sein sollte.

"Ich frage, weil der BR sich in dieser Frage fachlich überfordert sieht und scheinbar durch ein sehr kurzes Zeitfenster nicht soooo genau prüfen und schnell entscheiden soll."

Ihr braucht euch nicht zeitlich unter Druck setzen lassen, denn der AG benötigt eure Zustimmung: §87 BetrVG (2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Wie bei euch die Situation ist kann ich nicht beurteilen. Solltet ihr nicht wissen wie ihr vorzugehen habt, solltet ihr euch von einem RA beraten lassen.

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