Ab Januar 2011 sollen MitarbeiterInnen in einem Wohnheim plötzlich auch am Wochenende arbeiten. Welche Mitspracherechte und welche Pflichten hat der BR? Können Mitarbeiter selbst der Wochenendarbeit widersprechen? Welche Genehmigung benötigt der AG (ich hörte, dass das Amt für Arbeitsschutz dem zustimmen muss) - was ist mit den schwerbehinderten MitarbeiterInnen (muss auch das Integrationsamt zustimmen?).
Ich frage, weil der BR sich in dieser Frage fachlich überfordert sieht und scheinbar durch ein sehr kurzes Zeitfenster nicht soooo genau prüfen und schnell entscheiden soll.
Für Info´s schon jetzt meinen Dank
Chrsitian