Erstellt am 18.12.2010 um 13:44 Uhr von neskia
"Welche Mitspracherechte und welche Pflichten hat der BR?"
§87 (1) 2 BetrVG
Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
"Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage"
"Können Mitarbeiter selbst der Wochenendarbeit widersprechen?"
Kommt auf den Arbeitsvertrag an. Sind dort die Arbeitstage festgelegt kann der AG nichts anderes anordnen. Das gleiche wenn in einem Tarifvertrag eine Regelung zu finden sein sollte.
"Ich frage, weil der BR sich in dieser Frage fachlich überfordert sieht und scheinbar durch ein sehr kurzes Zeitfenster nicht soooo genau prüfen und schnell entscheiden soll."
Ihr braucht euch nicht zeitlich unter Druck setzen lassen, denn der AG benötigt eure Zustimmung:
§87 BetrVG (2) Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Wie bei euch die Situation ist kann ich nicht beurteilen. Solltet ihr nicht wissen wie ihr vorzugehen habt, solltet ihr euch von einem RA beraten lassen.