Arbeiten in der Betriebsruhe
Wir als BR haben mit unserem Standortleiter eine BV zur Urlaubsregelung getroffen. Diese beinhaltet eine Betriebsruhe ab dem 23.12. bis zum Arbeitsbeginn im neuen Jahr am 3.1.11. Jetzt sollen kurzfristig Arbeitnehmer "freiwillig" zwischen den Feiertagen arbeiten kommen. Auch bei Freiwilligkeit ist doch die BV bindend? Es wurde an den Betriebsrat kein entsprechender Antrag gestellt und die Info zu der Sache kam erst am 15.12.11 ganz nebenbei.
Community-Antworten (1)
17.12.2010 um 03:12 Uhr
Moin Lutzer !
Arbeiten in diesem Zeitraum würde natürlich den Urlaub unterbrechen,was nicht nur gegen Eure BV,sondern auch gegen das BurlG verstößt.Ob 'freiwillig' oder nicht - wenn Ihr 'Nein' sagt,heißt das Nein ! Es soll ja auch wirkliche Freiwillige geben,die das machen würden,dann ist alles Verhandlungssache,wobei dem AG schon klar sein sollte,daß dann der alte Urlaub ins neue Jahr gehört.Aber nochmal:Eure Entscheidung!
Grüsse,sueton
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