Jetzt sollen kurzfristig Arbeitnehmer "freiwillig" zwischen den Feiertagen arbeiten kommen.
Auch bei Freiwilligkeit ist doch die BV bindend? Es wurde an den Betriebsrat kein entsprechender Antrag gestellt und die Info zu der Sache kam erst am 15.12.11 ganz nebenbei.
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Arbeitszeitrecht
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