Wir als BR haben mit unserem Standortleiter eine BV zur Urlaubsregelung getroffen. Diese beinhaltet eine Betriebsruhe ab dem 23.12. bis zum Arbeitsbeginn im neuen Jahr am 3.1.11.
Jetzt sollen kurzfristig Arbeitnehmer "freiwillig" zwischen den Feiertagen arbeiten kommen.
Auch bei Freiwilligkeit ist doch die BV bindend? Es wurde an den Betriebsrat kein entsprechender Antrag gestellt und die Info zu der Sache kam erst am 15.12.11 ganz nebenbei.