Erstellt am 16.12.2010 um 11:14 Uhr von Ulrik
Hi,
als Erstes, die Schliessung ist mitbestimmungspfllichtig nach §87 BetrVG, Abs 1 Nr 5.
Denn so wie ich es lese handelt es sich ja um Betriebsruhe.
Macht es der AG ohne euch, entsteht IMHO der Annahmeverzug nach §615 BGB.
Die Überstunden im Januar muß der AG auch wieder bei euch beantragen. Wieder §87 BetrVG, diesmal Nummer zwei und drei.
Und die würde ich, sofern ihr dem Betriebsurlaub zugestimmt habt, mal ablehnen. Begründung: Bezug auf den Antrag zur Betriebsruhe.
Oder der AG kann euch nachweisen, daß die Aufträge nach seiner Entscheidung kamen.
Dann würde ich aber eher den Urlaub wieder streichen. Meine Meinung.
Einfach auch bitte im Auge behalten, daß das Nichterfüllen der Aufträge unterm SStrich nicht die beste Lösung für den Betrieb ist.
Und noch zur Info: Für Betriebsferien kann der AG bis zu 50% des Jahresurlaubs annehmen, der Rest muß für den An frei planbar bleiben.
Erstellt am 16.12.2010 um 14:31 Uhr von Waffel
Danke, war schon ganz aufschlußreich!
Unser BRV hat quasi im Alleingang dem Betriebsurlaub vor 6 Wochen zugestimmt.
Herausreden kann sich der AG ja immer. Es ist doch klar, dass man ca. 8 Wochen im Voraus die Auftragslage nicht abschätzen kann. Aber genauso kann man dann nicht wissen, dass keine Aufträte da sein werden.
Ich fühle mich vera...t und werde vorschlagen den Überstunden nicht zuzustimmen! nur so lernen die AG! Wenn Aufträge wegen solchen Maßnahmen nicht rausgehen könen!
Erstellt am 16.12.2010 um 14:37 Uhr von Immie
Gut dann hier auch noch mal...
http://www.das-rechtsportal.de/recht/verbraucherinfo/2010/20101104_urlaubspflicht_zur_weihnachtszeit.htm
Generell kann der Arbeitgeber nicht über den ganzen Urlaub verfügen, sondern nur über einen Teil - gemäß einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Az. 1 ABR 79/92) sind dies maximal drei Fünftel des Jahresurlaubs.
Erstellt am 16.12.2010 um 21:36 Uhr von neskia
"Unser BRV hat quasi im Alleingang dem Betriebsurlaub vor 6 Wochen zugestimmt."
War/Ist das dem Arbeitgeber bewusst, dass beim Abschluss/Unterzeichnung kein Beschluss vorgelegen hat?