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Hier ist noch mal "Schneefrei"

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Pappnase
Nov 2016 bearbeitet

Danke für Eure Antworten. Ich möchte einiges Ergänzen: Vor Jahren gab es ein Unwetter in Deutschland, die Schule/Tagestätte fiel aus und die AN wurden Heim geschickt. Damals ist genau das passiert: Das MBR des BR ist mißachtet worden, der BR war nicht einmal informiert > Annahmeverzug > KEIN Nacharbeiten der AZ. Aber unser AG ist nicht blöd, er hat zusammen mit dem BR eine Regelung geschaffen, wie so eine Situation in Zukunft zu handhaben ist (Für den AG geht es natürlich um die Finanzen - um die Refinanzierung der Tagesstätte). Meine eigendliche Frage war ja, was ist mit denen, die an dem Tag eine AU hatten. Ich habe mich nun beim Anwalt erkundigt, der sagt: Alle die, die Arbeitsverpflichtung hatten, müssen den Tag nach arbeiten. Wer krank ist, hat trotzdem Arbeitsverpflichtung, die ist nur auf Grund besonderer Umstände (Krankheit) ausgesetzt.

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Community-Antworten (6)

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wölfchen

16.12.2010 um 13:20 Uhr

. . . seltsame Auskunft! Das Arbeitsverhältnis ruht nicht während der Zeiten der Arbeitsunfähigkeit des erkrankten Arbeitnehmers und ist auch nicht ausgesetzt. Der Arbeitnehmer ist aber von seiner Arbeitspflicht befreit. . .

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niemand

16.12.2010 um 13:26 Uhr

Das ist halt eine eigene Sprache die sich juristisch nennt. Das heißt halt, daß auch wenn man krank ist alles für den AN so weiter läuft wie wenn er arbeiten würde.

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wölfchen

16.12.2010 um 13:30 Uhr

. . . nur, juristische Sprache hin oder her: wenn ich an dem betreffenden Tag von der Arbeitspflicht befreit war - dann muss ich ihn auch nicht nacharbeiten, oder? Klappt ja auch nicht, denn ich habe den Tag schon einmal mit Entgeltfortzahlung bezahlt bekommen . . .

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paula

16.12.2010 um 14:21 Uhr

das ganze hängt an der Vereinbarung mit dem BR. Wenn der BR so etwas trägt haben die AN eben Pech

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wahlvst

16.12.2010 um 19:28 Uhr

paula

...nix Vereinbarung mit dem BR. Wenn AU dann ist der Tag gelaufen, fertig!! Auch Betriebsferien für 1 oder 2 Tage und diese dann noch kurzfristig und ungeplant geht nicht. Auch BR können nicht alles vereinbaren. Hier wäre daher diese Regelung auf Rechtsgültigkeit zu prüfen. So kann ein BR keine rechtgültig BV abschließen welche den BGB 615 aushebelt.

.....AN wurden Heim geschickt = Annahmeverzug BGB 615.

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paula

17.12.2010 um 01:08 Uhr

Mit Verlaub das ist Quatsch ...

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