Danke für Eure Antworten.
Ich möchte einiges Ergänzen: Vor Jahren gab es ein Unwetter in Deutschland, die Schule/Tagestätte fiel aus und die AN wurden Heim geschickt. Damals ist genau das passiert: Das MBR des BR ist mißachtet worden, der BR war nicht einmal informiert > Annahmeverzug > KEIN Nacharbeiten der AZ. Aber unser AG ist nicht blöd, er hat zusammen mit dem BR eine Regelung geschaffen, wie so eine Situation in Zukunft zu handhaben ist (Für den AG geht es natürlich um die Finanzen - um die Refinanzierung der Tagesstätte).
Meine eigendliche Frage war ja, was ist mit denen, die an dem Tag eine AU hatten. Ich habe mich nun beim Anwalt erkundigt, der sagt: Alle die, die Arbeitsverpflichtung hatten, müssen den Tag nach arbeiten. Wer krank ist, hat trotzdem Arbeitsverpflichtung, die ist nur auf Grund besonderer Umstände (Krankheit) ausgesetzt.