Bei Arbeitszeitverschiebung krank? Was nun?
Hallo miteinander, in Absprache mit dem Betriebsrat ist unsere Einrichtung (Schule und Tagesstätte) der Empfehlung des Schulamtes nachgekommen und hatte letzte Wochen einen Tag "Schneefrei". Dieser Tag muss nachgearbeitet werden. Soweit ist alles klar. Jetzt zu meiner Frage: Was ist mit den Kolleginnen, die an diesem "Schneefrei-tag" krank waren? Müssen die nacharbeiten, und wie ist die Begründung ? Danke für Eure Antworten
Community-Antworten (8)
13.12.2010 um 14:10 Uhr
Hallo Pappnase, wenn die Kolleginnen an diesem Tag Krank waren oder auch wenn Sie Urlaub hatten, entstand keine Minuszeit, da der Tag ja als Krank oder Urlaub verrechnet wird. Nur die Kolleginnen, denen aufgrund der Ausfallzeit Minusstunden entstanden müssen die Zeit nacharbeiten.
LG Angie
13.12.2010 um 14:13 Uhr
Ich sehe die kranken Kollegen auch nicht in einer Bringschuld.
Ihr habt vereinbart, daß die sn diesem Tag geschuldete Arbeitszeit aufgrund von schneefrei auf einen anderen Tag verschoben wird, bzw als Minuszeit festgehalten wird. Das gilt aber nur für diejenigen, die an diesem Tag auch tatsächlich eine Arbeitsleitung zu erbringen hatten. Die Kranken sind hiervon nicht betroffen, da ihre Arbeitsschuld für diesen Tag von einem Arzt per AU-Bescheinigung aufgehoben wurde. Von daher kann auch keine Verschiebung /Minuszeit stattfinden. Meine Meinung, ich lass mich gerne belehren.
13.12.2010 um 14:14 Uhr
Da es in Absprache mit Euch war, habt Ihr Euren Kollegen nicht angeraten, ihre Arbeitskraft anzubieten? Ihr seid ja der Hammer!
13.12.2010 um 14:17 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten, die Argumente haben mir weiter geholfen. LG Pappnase
13.12.2010 um 15:51 Uhr
Kommt drauf an, was der BR hier vereinbart hat... Wenn der Tag über das Gleitzeitkonto abgewickelt wurde / wird, gebe ich meinen Vorrednern recht: Diejenigen, die krank oder im Urlaub waren, haben keine Minusstunden. Damit ist auch nichts nachzuarbeiten. Was mich stutzig macht: Es soll nachgearbeitet werden. Heißt für mich: Es gibt nicht die Möglichkeit, statt dessen Plusstunden abzubauen (z.B. weil es kein Gleitzeitkonto gibt).
Klingt also nach einer kompletten Verlagerung des Arbeitstages (mit Zustimmung des BR). Und dann heißt das: Alle müssen an dem Tag arbeiten. Diejenigen, die am "Schneefrei"-Tag allerdings Urlaub hatten, kriegen diesen Urlaubstag wieder gutgeschrieben (und können den z.B. am "Ersatzarbeitstag" nehmen und müssen nicht "nacharbeiten") Diejenigen, die bei "schneefrei" AU waren: Krank an einem ohnehin freien Tag ist wie krank am Sonntag: Lebensrisiko des ArbN. Außer der BR hätte hier was anderes geregelt. Der Ausgleich? Dafür sind am Nacharbeitstag vielleicht MA krank, die am Schneetag arbeitsfähig waren...
13.12.2010 um 18:24 Uhr
Pappnase, *Dieser Tag muss nachgearbeitet werden. Soweit ist alles klar. * Wieso ist das klar??? Wenn das Schulamt empfiehlt, die Schule wegen des Schnees geschlossen zu lassen, würde ich denken, dass die AN den Tag nicht nacharbeiten müssen => ggfls Annahmeverzug. Da müsstest Du schon mal einpaar mehr Informationen liefern, wie es dazu gekommen ist, dass es so klar ist, dass dieser Tag nachgearbeitet werden muss.
13.12.2010 um 18:40 Uhr
Nicoline: "in Absprache mit dem BR" geht leider viel, ohne dass es Annahmeverzug wird... Seminarempfehlung?
13.12.2010 um 18:51 Uhr
Petrus, Seminarempfehlung? Komm ich drauf zurück, wenn es nötig ist. Mir ging es um die Frage, ob der BR tatsächlich vereinbart hat, dass nachgearbeitet werden muss, oder ob es nur eine Information des BR war, dass an dem Tag schneefrei ist. Ich finde die Aussage und auch die zwischendurch gegebene Antwort nicht ganz klar, aber das ist sicher wieder ein Verständnisproblem meinerseits.
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