Erstellt am 09.03.2013 um 14:34 Uhr von gironimo
Es kommt darauf an - auf den genauen Text der BV. Vielleicht ist diese in diesem Punkt interprätationsfähig.
Erstellt am 09.03.2013 um 23:47 Uhr von rkoch
Als allgemeine Regel:
An allen Tagen, an denen der AN gemäß Regel arbeiten muß, muß er auch Urlaub nehmen. An allen Tagen, an denen der AN gemäß Regel frei hat, natürlich nicht.
Der Urlaub modifiziert die Regel selbst normalerweise nicht.
Insofern:
> Jeder von uns bekommt 1. mal die Woche frei.
Der Tag muß gem. Regel normalerweise von vorneherein feststehen, falls nicht, gilt immer noch: ein Tag ist frei. An dem Tag muss dann natürlich kein AN Urlaub nehmen.
> ihr wurde gesagt, sie hätte diesen Monat Urlaub und wäre deshalb auch 2 Samstage nicht da.
Tja und deshalb ist wichtig, dass VORHER feststeht, was der freie Tag ist. Wenn also der freie Tag als Samstag INNERHALB des Urlaubs liegt, musste dafür kein Urlaub genommen werden, aber dann muss eben an den anderen Samstagen gearbeitet werden. Waren hingegen die Samstage im Urlaub Arbeitstage, ist wahrscheinlich noch ein Samstag arbeitsfrei.
Die Verteilung der Arbeit auf die einzelnen Wochentage unterliegt der MB des BR nach §87 (1) Nr. 2 BetrVG. Sofern die Regel der BV hier einen Handlungsspielraum für den AG läßt, wäre die konkrete Planung der Arbeitstage der einzelnen AN immer noch der MB des BR unterworfen (quasi Schichtplan!). Ist die Regel hingegen präzise und läßt keinen Handlungsspielraum, bedarf es keiner weiteren Mitbestimmung, dann steht aber eben auch fest ob der AN noch einen freien Samstag hat, oder nicht.
Und insofern kommt es eben genau auf die Regel an.