Erstellt am 18.10.2010 um 18:07 Uhr von pfeilenbogen
Wenn af Grundlage dieser BV Koll. Urlaub geplant haben müsste diesen dieser Urlaub auch ermöglich werden. Wenn Koll. auf Grundlage dieser BV Urlaub gebucht hätten kämen ggf. auf den AG Stornokosten zu.
Da Aufträge heute sehr wichtig sind und den Arbeitsplatz sichern helfen, würde ich mit dem AG eine Vereinbarung treffen, friwillge Arbeiit möglich dafür z.B. Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen für eine gewisse schrifl. vereinbarte Zeit. Oder arbeiten mit Zuschlägen.
Denn grundsätzlich ist eine BV bindend.
Erstellt am 18.10.2010 um 18:08 Uhr von Kölner
@okiscorpion
Wenn ein AG trotz bestehender BV etwas haben will, was in der BV (statisch?) geregelt ist, wie will er dies dann regeln?
Am längeren Hebel sitzt in einem solchen Fall der BR - und der AG müsste schon enorme Zugeständnisse machen, damit ein BR hier weich wird, oder?
Erstellt am 18.10.2010 um 18:13 Uhr von nicoline
okiscorpion
*wie würdet ihr bei der situation vorgehen?*
Zunächst mal den AG auffordern, die geltende BV einzuhalten!
*können wir den AG dazu zwingen für eine woche dicht zu machen?*
Ist die Frage, ob es sinnvoll wäre, wenn es denn möglich wäre.
Habt Ihr in der BV keine Ausnahmeregelung?
Wie wäre es denn, wenn man die, die arbeiten können und wollen, arbeiten läßt? z.B mit einem finanziellen oder freizeitlichen Anreiz lassen sich sicher welche finden, sog. Freiwillige ;-)) und das regelt man dann über eine Zusatzvereinbarung, oder wie auch immer das heißen mag, zur BV.
Erstellt am 18.10.2010 um 18:27 Uhr von okiscorpion
hallo zusammen,
das problem ist aber auch das keiner was schriftlisches in der hand hat(urlaubsgenehmigung),weil eben alle davon ausgegangen sind das wir in der zeit betriebsruhe haben.
Erstellt am 18.10.2010 um 20:22 Uhr von pfeilenbogen
@okiscorpion
>>>>das problem ist aber auch das keiner was schriftlisches in der hand hat(urlaubsgenehmigung),weil eben alle davon ausgegangen sind das wir in der zeit betriebsruhe haben.
Nein, es keine Problem, denn alle haben ja etwas in den Händen. Sogar etwas sehr gutes , nämlich die BV. Sie ist mit einem Urlaubsschein voll vergleichbar!!!