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Betriebsruhe

O
okiscorpion
Jan 2018 bearbeitet

hallo kollegen,

wir haben eine BV über betriebsruhe.da ist es drin geregelt das jeder arbeitnehmer für die zeit zwischen weichnachten/neujahr 6 tage urlaub zurückhalten muss.nun möchte aber unsere GF das in dieser zeit gearbeitet wird,weil aufträge satt.das problem ist aber das einige kollegen für diese zeit schon was geplant haben,weil in der vergangenheit immer für diese zeit betriebsruhe gemacht wurde.

wie würdet ihr bei der situation vorgehen?können wir den AG dazu zwingen für eine woche dicht zu machen?

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Community-Antworten (5)

P
pfeilenbogen

18.10.2010 um 20:07 Uhr

Wenn af Grundlage dieser BV Koll. Urlaub geplant haben müsste diesen dieser Urlaub auch ermöglich werden. Wenn Koll. auf Grundlage dieser BV Urlaub gebucht hätten kämen ggf. auf den AG Stornokosten zu.

Da Aufträge heute sehr wichtig sind und den Arbeitsplatz sichern helfen, würde ich mit dem AG eine Vereinbarung treffen, friwillge Arbeiit möglich dafür z.B. Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen für eine gewisse schrifl. vereinbarte Zeit. Oder arbeiten mit Zuschlägen.

Denn grundsätzlich ist eine BV bindend.

K
Kölner

18.10.2010 um 20:08 Uhr

@okiscorpion Wenn ein AG trotz bestehender BV etwas haben will, was in der BV (statisch?) geregelt ist, wie will er dies dann regeln? Am längeren Hebel sitzt in einem solchen Fall der BR - und der AG müsste schon enorme Zugeständnisse machen, damit ein BR hier weich wird, oder?

N
nicoline

18.10.2010 um 20:13 Uhr

okiscorpion wie würdet ihr bei der situation vorgehen? Zunächst mal den AG auffordern, die geltende BV einzuhalten!

können wir den AG dazu zwingen für eine woche dicht zu machen? Ist die Frage, ob es sinnvoll wäre, wenn es denn möglich wäre.

Habt Ihr in der BV keine Ausnahmeregelung? Wie wäre es denn, wenn man die, die arbeiten können und wollen, arbeiten läßt? z.B mit einem finanziellen oder freizeitlichen Anreiz lassen sich sicher welche finden, sog. Freiwillige ;-)) und das regelt man dann über eine Zusatzvereinbarung, oder wie auch immer das heißen mag, zur BV.

O
okiscorpion

18.10.2010 um 20:27 Uhr

hallo zusammen, das problem ist aber auch das keiner was schriftlisches in der hand hat(urlaubsgenehmigung),weil eben alle davon ausgegangen sind das wir in der zeit betriebsruhe haben.

P
pfeilenbogen

18.10.2010 um 22:22 Uhr

@okiscorpion

das problem ist aber auch das keiner was schriftlisches in der hand hat(urlaubsgenehmigung),weil eben alle davon ausgegangen sind das wir in der zeit betriebsruhe haben.

Nein, es keine Problem, denn alle haben ja etwas in den Händen. Sogar etwas sehr gutes , nämlich die BV. Sie ist mit einem Urlaubsschein voll vergleichbar!!!

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