Bauhauptgewerbe und Betriebsruhe
Guten Morgen, sitze wie viele andere wegen des noch schlechten Wetters zu Hause - "Bauhauptgewerbe", noch keine Kurzarbeit da Arbeitszeitguthaben(Mehrarbeitsstunden ohne Überstundenzuschläge) und Resturlaub, jetzt wirds aber Zeit denn alles ist weg, (vielleicht dann Kurzarbeit, wenn sich nichts ändert) Nun hatte ich mit einem Arbeitnehmer aus einem anderen Betrieb, aber auch Bauhauptgewerbe ein Gespräch. Wie folgt:
- gleiche Voraussetzungen - Resturlaub und Arbeitszeitguthaben -
- Beide Firmen machten ab Weihnachten bis Mitte Januar "Betriebsruhe"
So und nun kommts, mein Bekannter bekommt für jede ausgefallene Arbeitsstunde welche durch Resturlaub bwz. vor allem durch Arbeitszeitguthaben ersetzt wird und nicht Kurzarbeit gemeldet wird, ein Winterzuschußgeld von netto € 2,50 - und zwar auch für die Zeit der Betriebsruhe. Wir bekommen diese nur für die nach dem Betriebsurlaub angefallenen Stunden diesen Zuschuß.
Das sind schon einige Stunden wo da angefallen sind und netto 2,50 - kann sich ja jeder aussrechnen.
Vielleicht gibt es unter Euch auch Leutchen im Bauhauptgewerbe welche sich in dieser Sache auskennen oder wenigsten sagen können wies bei Ihnen läuft. Wäre für Rückantworten dankbar.
Community-Antworten (1)
09.02.2009 um 14:30 Uhr
@Siggiderdritte Schau mal hier http://www.bmas.de/coremedia/generator/9186/2006__03__16__saison__kurzarbeitergeld.html
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