Gleitzeit in der Nachtschicht
Hallo zusammen, unser Arbeitgeber möchte das die Kollegen aus der Nachtschicht früher beginnen und länger Arbeiten. Generell haben wir eine 35 Stunden Woche, da die Kollegen aber in Gleitzeit Arbeiten, wäre es Theoretisch möglich länger zu Arbeiten. Ich bin mir aber fast sicher, das ich mal gelesen habe das dies in der Nachtschicht nicht möglich ist. Kann mir da jemand von euch Auskunft zu geben?
Community-Antworten (10)
03.11.2021 um 14:47 Uhr
Was verstehst Du hier überhaupt unter "länger arbeiten"?
03.11.2021 um 15:27 Uhr
Unsere Mitarbeiter arbeiten 7,5 Stunden. Die Geschäftsleitung möchte jetzt gerne das sie 9,5 Stunden pro Tag Arbeiten. Also eine Stunde früher beginnen und eine Stunde länger Arbeiten.
03.11.2021 um 15:45 Uhr
Nachtarbeit ist schlecht für die Gesundheit. Solange der AG hier keine wirklich guten Gründe nennen kann, wofür dies nötig ist, dürfte er da wenig Chancen bei Gericht haben (meiner Meinung nach).
Sollen alle Schichten so verlängert werden? Oder nur die Nachtschicht?
03.11.2021 um 15:54 Uhr
Zitat: "Generell haben wir eine 35 Stunden Woche, da die Kollegen aber in Gleitzeit Arbeiten, wäre es Theoretisch möglich länger zu Arbeiten." das erschließt sich mir nicht ganz. Was hat Gleitzeit damit zu tun? Der AG möchte das länger gearbeitet wird, dann müsste er doch Überstunden anordnen und das ist wiederum unabhängig von Gleitzeit. Oder haben die Kollegen ein JAZ-Konto auf Basis einer 35-Stunden-Woche und ein Plus-Minus-Stundenkonto (nenne ich mal so) innerhalb dessen der AG Mehr-und Minderarbeit anordnen kann?
03.11.2021 um 15:54 Uhr
Also zwei Stunden länger arbeiten.
Da solltet Ihr eine Betriebsvereinbarung abschließen, denn es sind einige Fragen zu klären:, zum Beispiel, ob in diesem Zuge auch die beiden Tagschichten gekürzt werden oder ob es eine "Überlappungszeit" geben soll.
Mir ist auch noch nicht ganz klar, wie Gleitzeit im Schichtsystem funktioniert. Meines Wissens ist bei Gleitzeit ja gerade KEINE feste Beginn- oder Endezeit vorgegeben.
Aber um eine Antwort auf Deine implizierte Frage zu geben: Ja, der Arbeitgeber kann die Arbeitszeitverteilung ändern. Der Betriebsrat hat jedoch Mitbestimmungsrecht, d. h. ohne ihn geht es nicht. (§87 Abs. 1 Pkt. 2 BetrVG)
03.11.2021 um 16:13 Uhr
Bisher ist es so, das die Kollegen in Gleitzeit mit einer Rahmenarbeitszeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr gearbeitet haben. Wir haben für die Weihnachtszeit eine Nachtschicht eingeführt, die bisher mit starren Arbeitszeiten, also von 22.00Uhr bis 6.00Uhr Morgens lief. Nun möchte der Arbeitgeber die Gleitzeit auch auf die Nachtschicht ausdehnen, damit die Kollegen 2 Stunden länger Arbeiten sollen. Die Argumentation des Arbeitgebers ist, das die Kollegen ja auch die Möglichkeit haben sollen gut stunden auf zu bauen….
03.11.2021 um 16:21 Uhr
ok, dann haben die Kollegen in der Nachtschicht also faktisch Schichtarbeit ohne Gleitzeit. Das möchte der AG jetzt auf ein Gleitzeitmodell ändern, in der Erwartung dass die Kollegen Stunden aufbauen auf ein Gleitzeitkonto. Dann würde ich meinen, das es dazu einer BV bedarf, die die Einzelheiten regelt. Grundsätzlich wüßte ich keinen Grund, warum das nicht machtbar wäre. Immer vorausgesetzt es gibt keinen TV oder eine andere BV die bereits die Nachtschichtgestaltung regelt.
03.11.2021 um 16:28 Uhr
Derzeit haben wir eine Bv Nachtschicht die keine Gleitzeit vorsieht. Als Br müssen wir uns nun Gedanken dazu machen, ob wir das wirklich wollen. Im IGmetall Tarifvertrag NRW habe ich dazu leider nichts gefunden. Aber wenn ich euch richtig verstehe, gibt es von Rechtswegen keine bedenken.
03.11.2021 um 17:08 Uhr
"Nun möchte der Arbeitgeber die Gleitzeit auch auf die Nachtschicht ausdehnen, damit die Kollegen 2 Stunden länger Arbeiten sollen." Wenn die Kolleg:innen in der Nachtschicht nun von 21:00 Uhr bis 7:00 Uhr arbeiten sollen, ist das immer noch keine Gleitzeit. Das ist geplante Mehrarbeit.
"Die Argumentation des Arbeitgebers ist, das die Kollegen ja auch die Möglichkeit haben sollen gut stunden auf zu bauen", da musste ich doch ein bisschen lachen. Die Idee ist wohl eher, dass der AG keine zusätzlichen Leute einstellen muss. Lasst Euch nicht mit schönen Worten über den Tisch ziehen.
03.11.2021 um 17:27 Uhr
also sollen die MA in der Nachtschicht Stunden aufbauen, die sie dann ggf. auf Tagschicht abbummeln können? Würde ich als BR dem AG den Vogel zeigen.
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