Wechselschicht drei zu 4 Schicht Arbeitsvertrag
Hallo, bei uns wollen sie ab 01.01 eine Wechselschicht von 3 Schicht nach 4Schicht einführen. Nun steht in meinem Arbeitsvertrag das die wöchentliche Arbeitszeit bei Wechselschicht 38,75h/Woche betragen soll. Nun beim 4Schicht soll ich aber 7X7,5/h arbeiten. Kann der AN von mir nun verlangen das ich 7 mal hintereinander diese Zeit arbeite obwohl in meinem AV 38,75h stehen. Der AN begründet dies das es im Durchschnitt die selbe Arbeitszeit ist. Wenn es doch um die durchschnittliche Arbeitszeit geht und nicht um die Zeit die AV steht, warum habe ich denn den AV.
Community-Antworten (2)
15.12.2010 um 10:25 Uhr
Hallo Plastikman, wenn der Betriebsrat der Änderung der Schichten zugestimmt hat, dann trifft diese neue Schicht auch auf dich zu. Die Betriebsvereinbarung wird dann Teil deines AV. Es kann aus verschiedenen Situation nötig sein, die Schichten anzupassen.
LG Angie
15.12.2010 um 10:37 Uhr
Eine Wochenarbeitszeit von 8h kann (wenn wie Angie schon sagte eine entsprechende Rechtsgrundlage existiert) beliebig ungleichmäßig über die Werktage verteilt werden. Aber hier liegt der Hase im Pfeffer: Wie will Euer AG denn den Vollkonti-Schichtbetrieb (mit Sonntag!) rechtfertigen? Der Sonntag ist nach ArbZG nur in präzise definierten Fällen ein Arbeitstag: §10 ArbZG. Trifft einer der Punkte auf Euch zu?
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