Beschlussfassung
Hallo Leute , nach welchem § ist ein Beschluss zu fassen, der ein Einblicksrecht des BR in die Gehltslisten begründet ?
Danke für Hilfe !
Community-Antworten (2)
14.12.2010 um 08:41 Uhr
Hallo vomhofe,
schau mal in § 87 Absatz 2 Satz 2 und/oder § 28 BetrVG:
Dem Betriebsrat sind auf Verlangen jederzeit die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; in diesem Rahmen ist der Betriebsausschuss oder ein nach § 28 gebildeter Ausschuss berechtigt, in die Listen über die Bruttolöhne und -gehälter Einblick zu nehmen.Soweit es zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist, hat der Arbeitgeber ihm sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftspersonen zur Verfügung zu stellen; er hat hierbei die Vorschläge des Betriebsrats zu berücksichtigen, soweit betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen
14.12.2010 um 08:49 Uhr
Vielleicht doch lieber §80 BetrVG. Je nach Grösse des BR der BA oder BRV.
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