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Betriebsratsentfernung leicht gemacht

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SubkulTourisT
Sep 2020 bearbeitet

Ich bin Betriebsratsvorsitzender in einem Sub-Sub Unternehmen (Zeitungszustellung) eines Zeitungsverlags einer Tageszeitung. Mit meiner Wahl zum Vorsitzenden wurde der Betriebsrat etwas ungemütlicher und setzte sich die Einhaltung von geltenden Gesetzen als Priorität. Nach vielen Jahren wurden auch einige dieser gesetzlichen Mindeststandards eingeführt, bzw. stehen kurz vor der Einführung. (Sollte man ja denken das man dies nicht erstreiten muss, ist aber leider so.) Antwort der Konzernmutter und des einzigen Auftraggebers war, die Gründung eines weiteren Sub-Sub Unternehmens, und dem einzigen Sub Sub Unternehmen in welchem ein Betriebsrat besteht den Auftrag kündigen. Ob der Auftrag jetzt einfach an das neu gegründete Sub Sub Unternehmen vergeben wird/wurde ist nicht bekannt, aber es besteht ein begründeter Verdacht. Eine Begründung für die Kündigung des Auftrags liegt nicht vor. Am 03.09.2020 wurde diese Information in einem Persönlichen Gespräch mitgeteilt. (nicht in schriftlicher Form) Kündigung tritt am 31.03.2021 inkraft und das Sub Sub Unternehmen mit dem Betriebsrat wird stillgelegt.

Daher die Bitte um Ratschläge, oder am liebsten auch gerne eine Liste an Schritten die vom Betriebsrat beachtet werden muss, dass wir die Kollegen bestmöglichst vertreten können.

Was bisher erledigt worden ist: Einladung mit TOP`s zur Beauftragung der Rechtsanwältin.

Beschlussfassung über die Hinzuziehung von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht (Name, Adresse der Kanzlei), als juristische Sachverständige nach § 80 Abs. 3 BetrVG im Zusammenhang mit der vom Arbeitgeber geplanten Betriebsänderung und die insoweit bevorstehenden Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan. Die Hinzuziehung umfasst die Beratung des Betriebsrats, die Anfertigung, Änderung und Ergänzung von Schriftstücken (insbesondere Interessenausgleich und Sozialplan), die Teilnahme an und das Führen der Verhandlungen, einschließlich Vor- und Nachbearbeitung der Termine. Beschlussfassung zur Bereitschaftserklärung des Betriebsrats um innerbetriebliche Gespräche mit der Geschäftsleitung durchzuführen. Beschlussfassung zur Einberufung einer außerplanmäßige Betriebsversammlung.

Des Weiteren eine Einladung an den Gewerkschaftssekretär per Mail und Brief zu dieser Sitzung. (und ca. 5-6 Nachrichten auf Mailbox, da er leider nicht erreichbar ist)

Zusatzfrage:

Sollte sich der BR einzig und allein auf die Erarbeitung eine Interessenausgleichs und eines Sozialplans konzentrieren? Oder sollten die fragwürdigen Umstände hinterfragt oder recherchiert werden?

Ich bezweifle stark, dass unser Betriebsrat ohne Unterstützung beide dieser Zeitaufwendigen Aufgaben bis zur Stilllegung des Unternehmens erledigen kann.

Gerne werde ich Informationen nachreichen falls diese benötigt werden um eine informierte Meinung zu bilden.

Ich bedanke mich bei Euch schon im Voraus alleine dafür, dass Ihr Euch die zeit genommen habt den Text hier durchzulesen, geschweige denn Euch Gedanken darüber zu machen und mich, bzw. meine Kollegen im Unternehmen durch konstruktive Hinweise zu unterstützen.

DANKE

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Community-Antworten (7)

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kratzbürste

04.09.2020 um 10:18 Uhr

Der Ratschlag kann nur lauten: Nimm dir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder wende dich an Ver.di

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SubkulTourisT

04.09.2020 um 11:11 Uhr

Beides schon Erledigt. Trotzdem Danke.

C
celestro

04.09.2020 um 12:30 Uhr

und das Thema "Betriebsratsentfernung" dann mit dem RA bereden. Vielleicht gibt es da Möglichkeiten, das zu "sanktionieren".

S
SubkulTourisT

04.09.2020 um 12:55 Uhr

Die Schwierigkeit wird sein die Motivation nachzuweisen, dass durch die Kündigung des Dienstleistungsvertrags des einzigen Sub Sub Unternehmens zur Abschaffung des Betriebsrats dient. Wie gesagt, ob der Dienstleistungsvertrag nur dieses Sub Sub Unternehmen betrifft, oder ob der Dienstvertrag einfach dem neugegründeten Sub Sub Unternehmen erteilt wird ist leider nicht bekannt.

Eben ein Schreiben von der Geschäftsleitung erhalten, in dem alle Mitarbeiter über die Kündigung des Dienstleistungsvertrags informiert wird. Dieses Schreiben wurde gegenüber dem Betriebsrat nicht angekündigt.

Darin wird "Erklärt", dass die wirtschaftlichen Schwierigkeiten auf die sinkenden Aboauflagen und damit verbundenen sinkenden Aboerlösen basiert. Hinzu kommen stetig steigenden material- und Personalkosten sowie aufgrund der aktuellen Vorona- Pandemie und der daraus entstandenen Rezession signifikant gesunkenen Anzeigen-/Beilagenumsätze.

Auch wird in diesem schreiben eine "Durchhalteprämie"in Höhe von 200€ angekündigt.

Vorraussetzung dafür sind:

keine von der Jahresplanung abweichenden Urlaub antreten, im jahr 2021 nur den anteiligen Urlaub für drei Monate wahrnehmen, max. 10 Krankheitstage ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe (03.09.3030) der Arbeit nicht unentschuldigt fernbleiben.

So werden Zusteller, welche zeitweise schon seit über 30 Jahren bei jedem Wetter, sei es ein Sturm, Starkregen, Gewitter, Blitzeis, Hagel getrotzt haben um mitten in der Nacht die Neuigkeiten vom Vortag den Abonnenten bis spätestens 6 Uhr in den Briefkasten geworfen haben und noch werfen abgespeist. Vor der Einführung des Mindestlohns wurde diese Arbeit umgerechnet in der Regel mit unter 5 €/Std vergütet, manchmal gar mit nur ca. 2€/Std.

Trotz BAG Urteil, dass besagt das Zusteller, welche im Sinne der Dauernachtarbeit tätig sind ( mehr als 120 Min an min. 48 Tagen im Kalenderjahr) einen Anspruch auf einen Nachtzuschlag von 30% haben wird bei uns nur 10% Nachtzuschlag vergütet.

Die Erfahrung im Betriebsrat in einem solchen Unternehmen tätig zu sein hat den Begriff der "Rechtsstaatlichkeit" stark verwässert, bzw. den Glauben daran stark ins wanken gebracht.

D
DummerHund

04.09.2020 um 13:02 Uhr

Vor ca 10-12 Jahren hatten wir hier im Forum mal einen ähnlich gelagerten Fall aus dem Bamberger Raum. Ich würde daher raten das ihr euch zum einen um den Sozialplan kümmert---und das ohne irgendwelche Kompromisse. Bleibt aber auch weiterhin der Sache wegen der Neu Gründung des Sub-Sub Unternehmens am Ball. Seht zu das ihr vom Zentralregister raus bekommt wer der Eigentümer ist. Dreht euren Betrieb von links auf rechts was auch die wirtschaftliche Lage des Betriebes betrifft. Schaut ob es Gemeinsamkeiten und Schnittstellen mit dem neu gegründeten Sub-Sub Unternehmen gibt. Ein guter Fachanwalt ist dabei natürlich selbstverständlich. Und vergesst nicht §40 BetrvG mit auf die Tagesordnung zu nehmen.

C
Challenger

04.09.2020 um 13:29 Uhr

Neben der Gewerkschaft, sowie einer Fachanwältin für Arbeitsrecht, empfehle ich Euch, flankierend den nachstehenden Verein arbeitsunrecht einzuschalten. Dieser Verein ist spezialisiert darauf, wie man mit Öffentlichkeitsarbeit skandalöse Zustände in der Arbeitswelt an den Pranger stellt. Sie hatten erheblichen Anteil an der Aufdeckung der ausbeuterischen Methoden bei Tönnies.

Verein | aktion ./. arbeitsunrecht e.V. aktion.arbeitsunrecht.de › verein

S
SubkulTourisT

04.09.2020 um 13:41 Uhr

@ Dummerhund Danke schön.

leider verstehe ich den Hinweis auf BetrVG §40 nicht ganz, da es hiebei um die Kosten und Sachaufwands des Betriebsrats geht. Ist der Hinweis auf die Kostenübernahme der Fachanwältin für Arbeitsrecht gemeint?

Bezüglich der wirtschaftlichen Lage gestaltet sich die Sache auch etwas schwierig, da die Gründung des neuen Sub Sub Unternehmens "zufällig" kurz nach Ankündigung des Betriebsrat, die gesetzliche Pflicht, welche sich aus dem § 106 BetrVG ergibt zu erfüllen. (In Betrieben mit mehr als 100 ständigen AN ist ein Wirtschaftsausschuss zu gründen) Irgendwie hat die Geschäftsleitung es angeblich geschafft, dass die AN Zahl von ca. 240 auf 95 gesungen ist und kein Wirtschaftsausschuss mehr gegründet werden "muss". Dazu musste KEINE EINZIGE Kündigung ausgesprochen werden um die zu bewerkstelligen.

Ich selbst musste am Telefon einer Kollegin erklären, dass sie nicht mehr bei uns angestellt ist weil sie diesen Vertrag unterzeichnet hat. Das ausnutzen der Leichtgläubigkeit von Seniore ist bei uns gang und gebe. Anmerkung: Altersarmut ist ein reales Problem

Selbstverständlich hat der BR dies als betriebliche Änderung mit der Hinzuziehung der Fachanwältin für Arbeitsrecht bemängelt. Schwaches Ergebnis = Der BR hat sich um vergangene Dinge nicht zu sorgen, unabhängig ob diese Rechtskonform durchgeführt worden sind oder nicht. Nur aktuelle und künftige Probleme haben den BR zu interessieren. (dacht ich mir auch "was zum Teufel?")

Der Br wird in der Regel im Dunkeln gehalten, insbesondere bezüglich wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Dennoch werden wir unser bestes geben Deinen Rat zu befolgen und die Gemeinsamkeiten und die Schnittstellen der verschiedenen Sub Sub Unternehmen zu recherchieren.

Bisher bekannt = Sub Sub unternehmen mit BR = 100% Tochter des Sub Unternehmens. Sub Unternehmen = 100% Tochter des Zeitungsverlags/Konzernmutter/Auftraggeber Sub Unternehmen hat 5 weitere 100% Tochterunternehmen mit dem selben Auftraggeber, jedoch zuständig für verschiedene Bereiche. Neues Sub Sub Unternehmen = 100% Tochter des Sub Unternehmens ohne Gebietszuweisung. D.H. Das Zustellgebiete, welche von einem bereits bestehenden Sub Sub Unternehmen bedient wird plötzlich in den Aufgabenbereich des neuen Sub Sub Unternehmens fällt.

(Alles etwas verwirrend, insbesondere wegen meiner verwendeten Bezeichnungen. Entschuldigung dafür. )

@ Challenger 1000 dank, wird sofort erledigt.

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