Erstellt am 13.12.2010 um 19:13 Uhr von wölfchen
. . . normalerweise sind Heiligabend und Silvester ganz normale Arbeitstage. In manchen Tarifverträgen stehen jedoch Regelungen zur Arbeit an diesen Tagen. . .
Erstellt am 14.12.2010 um 12:54 Uhr von Obelix
Richtig, 24.12. und 31.12. sind Werktage. Allerdings gibt das Ladenschlussgesetz vor, ab 14:00 Uhr den Laden zu schließen.
Aber: Wie wurde denn vereinbart, an den Tagen nicht zu arbeiten? Als Dienstanweisung/Hausmitteilung? Oder mündlich? Hier könnte betriebliche Übung eine Rolle spielen und die muss erstmal aufgehoben werden, das geht nicht von einem Jahr zum anderen.
Ansonsten darf man auch mal die Frage nach der Sinnhaftigkeit stellen, wenn alle Lieferstellen Heiligabend zu haben!
Viel Erfolg!