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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeiten am Heiligabend

L
leaschmitt
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind ein Auslieferungslager von Bücher, Zeitschiften und Werbeartikel. Seit unsere Firma existiert (21 Jahre) arbeiten wir weder am 24 noch am 31. Dezember. Dieses Jahr mit der neuen Auslieferung soll es nun anders sein,unser chef will nun das wir am 24 arbeiten, wenn wir am 23. nicht fertig werden. Ist das gesetzlich so geregelt, das wir das tun müssen? Ich habe nichts gefunden über das arbeiten am Heiligabend, es ist ja kein Feiertag.

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Community-Antworten (2)

W
wölfchen

13.12.2010 um 20:13 Uhr

. . . normalerweise sind Heiligabend und Silvester ganz normale Arbeitstage. In manchen Tarifverträgen stehen jedoch Regelungen zur Arbeit an diesen Tagen. . .

O
Obelix

14.12.2010 um 13:54 Uhr

Richtig, 24.12. und 31.12. sind Werktage. Allerdings gibt das Ladenschlussgesetz vor, ab 14:00 Uhr den Laden zu schließen. Aber: Wie wurde denn vereinbart, an den Tagen nicht zu arbeiten? Als Dienstanweisung/Hausmitteilung? Oder mündlich? Hier könnte betriebliche Übung eine Rolle spielen und die muss erstmal aufgehoben werden, das geht nicht von einem Jahr zum anderen. Ansonsten darf man auch mal die Frage nach der Sinnhaftigkeit stellen, wenn alle Lieferstellen Heiligabend zu haben!

Viel Erfolg!

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