Erstellt am 07.11.2006 um 22:28 Uhr von Kölner
@Gudula
Warum darf an einem Sonntag der Laden geöffnet werden?
Erstellt am 07.11.2006 um 22:34 Uhr von Gudula
Laut LadSchlG.§ 15, darf er für 3 Stunden geöffnet werden. Aber wer will da schon arbeiten, nur damit einer noch nen liter Milch, oder ne Dose Erbsen kaufen kann. Darf ein Lebensmittler es oder sind wir falsch informiert?
Erstellt am 07.11.2006 um 23:34 Uhr von Fayence
"Der Laden darf ja geöffnet werden, aber was ist mit den AN, müssen die arbeiten?"
Herrliche Fragestellung! :-))
Was sich der Gesetzgeber bloss bei dem §15 gedacht hat... Tag, sorry, 3 Stunden offene Tür, inklusive Selbstbedienung?
Gudula,
wenn Ihr unter §12 fallt, stimmt Eure Information wohl.
Erstellt am 08.11.2006 um 12:52 Uhr von Gudula
Hallo Fayence, bin sehr neu im BR und das hilft mir nicht viel weiter. Dürfen Lebensmittel geschäfte nun öffnen, oder nicht? Wer hat da Informationen drüber?Kann man die AN dazu einteilen, obwohl er nicht will? Vielen Dank für jede Hilfe im Vorraus
Erstellt am 08.11.2006 um 13:11 Uhr von Heini
Die Frage kann man so einfach nicht beantworten.
Hier muss der AV und eventuell BV und TV geprüft werden.
Der Betriebsrat hat auch in dieser Angelegenheit gem.: § 87 Abs. 2+3 BetrVG mitzubestimmen.
Gibt es den für euren Betrieb eine Genehmigung zur Sonntagsarbeit, siehe § 9 ArbzG oder gilt für euer Betrieb die Ausnahmen gem.: § 10 ArbzG