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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Öffnung zu Heiligabend - wer muss arbeiten?

G
Gudula
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich hätte ja auch mal eine spannende Frage. Wie sieht es mit Heiligabend aus, der ja diesmal aus einen Sonntag fällt. Der Laden darf ja geöffnet werden, aber was ist mit den AN, müssen die arbeiten? Kann der BR sowas absegnen?

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Community-Antworten (5)

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Kölner

07.11.2006 um 23:28 Uhr

@Gudula Warum darf an einem Sonntag der Laden geöffnet werden?

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Gudula

07.11.2006 um 23:34 Uhr

Laut LadSchlG.§ 15, darf er für 3 Stunden geöffnet werden. Aber wer will da schon arbeiten, nur damit einer noch nen liter Milch, oder ne Dose Erbsen kaufen kann. Darf ein Lebensmittler es oder sind wir falsch informiert?

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Fayence

08.11.2006 um 00:34 Uhr

"Der Laden darf ja geöffnet werden, aber was ist mit den AN, müssen die arbeiten?"

Herrliche Fragestellung! :-)) Was sich der Gesetzgeber bloss bei dem §15 gedacht hat... Tag, sorry, 3 Stunden offene Tür, inklusive Selbstbedienung?

Gudula, wenn Ihr unter §12 fallt, stimmt Eure Information wohl.

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Gudula

08.11.2006 um 13:52 Uhr

Hallo Fayence, bin sehr neu im BR und das hilft mir nicht viel weiter. Dürfen Lebensmittel geschäfte nun öffnen, oder nicht? Wer hat da Informationen drüber?Kann man die AN dazu einteilen, obwohl er nicht will? Vielen Dank für jede Hilfe im Vorraus

H
Heini

08.11.2006 um 14:11 Uhr

Die Frage kann man so einfach nicht beantworten. Hier muss der AV und eventuell BV und TV geprüft werden. Der Betriebsrat hat auch in dieser Angelegenheit gem.: § 87 Abs. 2+3 BetrVG mitzubestimmen.

Gibt es den für euren Betrieb eine Genehmigung zur Sonntagsarbeit, siehe § 9 ArbzG oder gilt für euer Betrieb die Ausnahmen gem.: § 10 ArbzG

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