Heiligabend und Sylvester, merkwürdige Regelung
Hallo,
Heiligabend und Sylvester sind laut Gesetzt jeweils ein normaler Arbeitstag, damit muss auch jeweils ein Tag Urlaub genommen werden. Eine anderslautende Bestimmung im Tarifvertrag kann das außer Kraft setzen. Dieses ist bekannt.
Bei uns wird solange HA und S auf einen Montag bis Donnerstag fallen jeweils ein halber Urlaubstag abgezogen. Fallen diese beiden Tage aber auf einen Freitag, so wird jeweils ein ganzer Urlaubstag abgezogen. Begründung ist, dass wir ja freitags regelmäßig nur bis 12.00 Uhr arbeiten und damit ein ganzer Tag abzuziehen sei.
Kann oder möchte sich jemand über die Rechtmäßigkeit und Sinnhaftigkeit dieser Regelung äußern?
Vielen Dank
Walter
Community-Antworten (3)
16.11.2010 um 16:42 Uhr
Kloetakong
Wenn dieses so im TV steht, frage die Gewerkschaft!
16.11.2010 um 17:41 Uhr
Ach fuck, beim ersten Versuch war plötzlich meine Mail weg und ich musste sie noch mal schreiben. In der ersten Version stand das wir keinem Verband angehören!
Sonst hätte ich das schon lange gemacht.
THX
Kloetakong
16.11.2010 um 18:00 Uhr
Kloetakong
Auf welcher Rechtgrundlage erfolgt dann diese Regelung?
24.12. und 31.12. sind ganz normale Tage/ Arbeitstage. Wenn man also frei haben möcte muss man Urlaub nehmen oder Überstunden / Gleitzeit abbauen. Alles andere wäre ein Entgegenkommen des AG.
Irrtum 9: An Heilig Abend und Silvester muss nur ein halber Urlaubstag genommen werden.
Die Wahrheit: Die Erteilung von halben Urlaubstagen am 24.12. und 31.12. sind nach §7 Abs.2 BUrlG unzulässig. Möchte ein Arbeitnehmer an diesen beiden Tagen ganztags frei haben, muss er jeweils einen ganzen Tag Urlaub einreichen. In vielen Unternehmen sehen die Tarifverträge jedoch einen halben Feiertag vor, so dass der Mitarbeiter nur einen halben Urlaubstag einreichen muss. Das wird auch ohne Tarifverträge in vielen Unternehmen so praktiziert
Weitere Irrtümer findet man auch noch dort. http://www.stellenanzeigen.de/artikel/09/07/23/Die_zehn_groessten_UrlaubsIrrtuemer.htm
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