Hallo zusammen,

folgender Fall:
Am Mo. 04.01.10 fing bei uns ein neuer MA an. Nun möchte der AG ihm für Januar keine Urlaubsanspruch gewähren, was ich als ziemlich kleinlich betrachten würde.
Habe jetzt mal im BUrlG nachgeschlagen und unter § 5 (1) steht da wirklich etwas von
- jeden vollen Monat - , hat der AG hier wirklich das Recht für diesen Monat keinen Urlaub zu gewähren oder übersehe ich hier etwas?

Danke für eure Hilfe