Erstellt am 11.12.2010 um 09:08 Uhr von wölfchen
. . . für den Fall, dass Ihr nicht tarifgebunden seid, wäre die Forderung nach einer Gehaltserhöhung eine individualrechtliche Geschichte. Betreffs der Gehaltshöhe ist der BR außen vor - ein MBR besteht nur bei grundsätzlichen und kollektivrechtlichen Fragen . . .