Erstellt am 08.12.2010 um 16:26 Uhr von Ulrik
Hi Smokie,
das geht m. E. nicht.
Ich kann mich nicht entscheiden, für die eine Tätigkeit da zu sein, und für eine andere mich krank zu melden.
Entweder die Person ist arbeitsunfähig und ist damit verhindert, sofern sie nicht angibt, zur Sitzung doch zu kommen (so herum geht es, weil BR ein Ehrenamt ist, und nicht jede AU zieht Amtsunfähigkeit nach sich).
Wenn das BRM aber so sehr an burn out leidet, dann denke ich, sollte es zum Eigenschutz vom Amt zurücktreten.
Erstellt am 08.12.2010 um 18:30 Uhr von nicoline
Smokie,
die Arbeit des BR geht vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitszeit. Wenn der Kollege arbeiten geht, für die Sitzung aber angeblich zu krank ist, ist das seine Entscheidung, aber, Ihr dürft deswegen kein Ersatzmitglied laden.
Wenn das BRM so sehr an burn out leidet, sollte es ich zum Eigenschutz zunächst mal krank schreiben lassen oder bezieht sich die bourn out Erkrankung nur auf die BR Arbeit????????
Erstellt am 08.12.2010 um 20:01 Uhr von Lotte
Smokie,
Dinge gibt es...
Wenn die BR Arbeit Auslöser eines Burn Outs ist (wie hier scheinbar der Fall), dann wäre es doch ein Leichtes, die Heilung durch Rücktritt zu erlangen.
Erstellt am 08.12.2010 um 20:32 Uhr von DonJohnson
Eure Glaskugel würde ich gerne haben...
Vielleicht ist das Burn out auch wegen der vertraglich geschuldeten Arbeit und aus Angst macht das BRM diese eben doch...
Wer weiß ob und wenn wie er vom AG unter Druck gesetzt wird - eventuell sind auch tatsächlich Arbeitsplätze in Gefahr.
Hier also von der BR Arbeit abzuraten bzw den Austritt nahe zu legen, halte ich bei den wenigen Infos einfach für falsch - das allerdings ist lediglich meine Meinung
Erstellt am 08.12.2010 um 21:13 Uhr von Lotte
DJ,
also wenn ich schreibe: "Unser BR Mitglied ist am Burnout Syndrom erkrankt und hat sich deshalb für die Sitzungen krank gemeldet.", dann sagt das doch genau das, was ich geschrieben habe.
Smokie schreibt d e s h a l b , also auf Grund des Burn Out. Eine Glaskugel brauch ich dann nicht.
Vielleicht ist ja alles ganz anders, aber dann ist das hier etwas merkwürdig formuliert.
Erstellt am 08.12.2010 um 21:22 Uhr von nicoline
Lotte,
*ist das hier etwas merkwürdig formuliert*
stimmt !
Erstellt am 08.12.2010 um 21:49 Uhr von DonJohnson
Ich kann in der Fragestellung nichts erkennen, was darauf hin weist, dass das Burn out durch die BR Arbeit kommt oder ausgelöst wurde - also doch Glaskugel!
Da steht nur, dass ein BRM daran leidet - was es verursacht hat steht da eben nciht - eure Vermutung ist also Hellseherei - egal ob eventuell zuttreffrend, oder nciht!
Ohne das genau zu wissen, halte ich es einfach nur für falsch zu sagen, dass man den BR Job aufgeben soll - aber wie ich schon sagte - das ist meine Meinung und muß sich mit eurer nciht decken ;-)))
Erstellt am 09.12.2010 um 00:37 Uhr von rainerw
Glaskugel hin oder her, ich halte es für fahrlässig hier etwas zu raten. In diesem Fall kann man lediglich seine eigene Meinung wiedergeben. Bei allem Anderem sollte man sich erst mal mit dem Bourn out in der Tiefe beschäftigen. Eine abschliessende Entscheidung kann man hier nur unter Einbeziehung eines Facharztes treffen. Selbst wenn es den ersten Anschein hat das die Erkankung auf den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zurück zu führen sind, können sie ursächlich in der des Ehrenamtes liegen. Genau so gut kann dies aber auch umgekehrt der Fall sein. Dieses Thema ist einfach zu komplex um es hier zu klären.
Gruß
rainerw
Erstellt am 09.12.2010 um 09:30 Uhr von Lotte
rainerw,
wer fragt, kriegt Antwort...
Dass wir hier ein BR - Forum sind und Burn Out etwas für den Arzt ist (falls es sich überhaupt darum handelt) sollte jedem klar sein.
Und so wie diese Frage hier gestellt wurde, bleibe ich bei meiner Meinung, so wie DJ bei seiner ;-))
Allerdings ist ja wohl klar, dass meine Antwort genau die ist, die smokie hören wollte.
Dass der Fall in der Realität vielleicht ganz anders liegt, steht auf einem anderen Blatt...
Erstellt am 09.12.2010 um 11:23 Uhr von rainerw
Lotte
eigentlich hatte ich ja vor einiger Zeit geschrieben niemanden mehr direkt zu benennen.
Da Du Deine letzte Antwort aber DIREKT an mich richtest bekommst Du auch DIREKT antwort
*wer fragt, kriegt Antwort...
Allerdings ist ja wohl klar, dass meine Antwort genau die ist, die smokie hören wollte.*
Ob die Verfahrensweise, Antworten nur um was zu antworten, und einem Fragesteller die Antwort zu geben die er ja hören möchte, richtig oder nicht ist will ich mal nicht bewerten. Dies sollte jeder für sich tun.
.
*Dass wir hier ein BR - Forum sind und Burn Out etwas für den Arzt ist (falls es sich überhaupt darum handelt) sollte jedem klar sein.*
Und genau darum geht es. Im BetrVG steht zwar, das der BRV entscheidet ob ein rechtlicher Verhinderungsgrund vorliegt. Dies ist hier aber nicht möglich da man sich rechtlich in einer Grauzone befindet. Ohne ein ärztliches Gutachten kann hier keiner gar nichts entscheiden. Und um das heraus zu finden können Monate vergehen. Nicht mal eine richterliche Entscheidung könnte dies abschliessend klären ,bevor ein solches Gutachten nicht vorliegt.
In Antwort 9 zitierst Du unter anderem.....*Unser BR Mitglied ist am Burnout Syndrom erkrankt und.......* und zementierst damit Deine Aussage. In Antwort 13 stellst Du es selber damit *(falls es sich überhaupt darum handelt) * wieder in Frage. Fügst aber unten an das Du bei Deiner Meinung bleibst. Ist Dein gutes Recht, erzeugt bei mir aber nur Kopfschütteln.
*Dass der Fall in der Realität vielleicht ganz anders liegt, steht auf einem anderen Blatt...*
Da bin ich voll bei Dir.
Erstellt am 09.12.2010 um 15:11 Uhr von Lotte
rainerw,
was Du alles in meine wenigen Sätze hineininterpretierst... spannend.
Wenn man einzelne Satzteile rausnimmt, kann man jemanden hervorragend das Wort im Munde umdrehen...Kompliment...;-)
Und endlich hat es mal jemand gemerkt: Ich antworte immer das, was andere lesen wollen...;-)))
Erstellt am 09.12.2010 um 16:53 Uhr von rainerw
Lotte
Ich glaube kaum das ich etwas hineiniterpretiert habe, sondern habe mich auf Deine Aussagen bezogen.
Aber jetzt mal rein hypothetisch es wäre so, könnte es der Fragesteller nich genau so lesen?
Es ist daher unerheblich ob ich einzelne Satzteile oder aber den ganzen Satz jeweils Kopiert hätte, der Sinn liegt immer im Ganzem.
Deinen letzten Satz zu bewerten lasse ich mal. Das mit dem immer solltest Du mit Dir ausmachen, auch wenn dem Satz zum Schluss ein Smily ziert.
Um aber um beim Thema des Fragestellers zu bleiben sollte man sehen das Schwarz nicht gleich Schwarz und Weiß nicht gleich Weiß ist.
Erstellt am 09.12.2010 um 17:48 Uhr von nicoline
rainer,
*Im BetrVG steht zwar, das der BRV entscheidet ob ein rechtlicher Verhinderungsgrund vorliegt.*
Na ja, entscheiden tut das eigentlich das Gesetz, der BRV muss nur ggfls prüfen, sagt
DKK RN 16
Der BR-Vorsitzende muss ggf. prüfen, ob die Teilnahme eines Ersatzmitglieds an einer BR-Sitzung zulässig ist (GK-Oetker, Rn. 21), ist aber nicht verpflichtet, eine nach § 29 Abs. 2 Satz 5 mitgeteilte Absage auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
*Dies ist hier aber nicht möglich da man sich rechtlich in einer Grauzone befindet.*
Ich sehe hier keine rechtliche Grauzone, denn eine Krankmeldung nur für die BR Sitzung käme einer persönlichen Auszeit eines BR Mitgliedes gleich, ganz egal woher nun das burn out rührt, ob vom BR Amt oder der sonstigen Arbeit, und das geht, nach einhelliger Meinung ziemlich vieler Forumsmitglieder, nicht!
Insofern, bleiben die Konsequenzen, ganz egal, wie man die Frage liest oder interpretiert, die gleichen: entweder krank mit AU => dann echte Verhinderung, oder Rücktritt.
DJ
*Eure Glaskugel würde ich gerne haben...*
den Schuh zieh ich mir jetzt mal nicht an!
Erstellt am 09.12.2010 um 18:57 Uhr von Lotte
rainer,
Du hast Dich eben nicht auf meine Aussagen bezogen, sondern auf Fragmente meiner Aussagen.
Meine Aussagen zusammengefasst und vielleicht nochmal klarer dargestellt, für jemanden, der Erklärungen für Ironie benötigt:
- Wenn ein BRM wegen eines Burn Outs nicht an den BR Sitzungen teilnehmen kann, sollte er zurücktreten.
- Jemand der hier fragt, bekommt eine Antwort
- der Fragesteller hat die Sachlage sehr einseitig dargestellt, so dass meine Antwort sich auf diese Sachlage bezog. Es könnte aber ganz anders aussehen, hätte der Betroffene selbst gefragt.
Du hast diese Aussagen verzerrt dargestellt. Und dabei ist es eben ganz und gar nicht unerheblich, was man kopiert...
Aber egal, sehe es gerne so, wie Du es sehen möchtest...Viel Spaß dabei.
Erstellt am 09.12.2010 um 19:28 Uhr von rainerw
Nun,im §29 Rn 39 (Fitting 24. Auflage steht u.a. auch,... Die Angabe des Verhinderungsgrundes soll es dem BRV ermöglichen festzustellen, ob ein Verhinderungsfall vorliegt. Ist dies nicht der Fall, ist das Ersatzmitglied nicht zu laden, da eine willkürliche Stellvertretung nicht zulässig ist.
Wäre ich hier der BRV würde ich in den vorliegenden Fall kein Ersatzmitglied laden. Irgendwo sind wir da, so denke ich mal, der selben Ansicht.
Nun aber wage ich mal die Glaskugel raus zu holen. Da steht: "ist dies nicht der Fall"....
Worauf bitte bezieht sich der Teilsatz? Darauf das es dem BRV nicht möglich ist dies abschliessend genau festzustellen, da er das genaue Krankheitsbild nicht hat, oder aber nach den uns geläufigen Verhinderungsgründen zu entscheiden.
Komme ich nun zu der Grauzone.
Mal Gesetz den Fall der Kollege muß sich wegen angeblicher grober Pflichtverletzung verantworten und verliert sein Mandat... ist also raus. Nun stellt sich aber nach vielen ärztlichen Untersuchungen heraus das die Ursache des Born outs primär mit den arbeitsvertraglichen Pflichten, sekundär aber in der arbeit des Ehrenamtes Betriebsrat liegen. Das heißt, ein Gutachten würde aussagen er konnte zwar seine arbeitsvertraglichen Pflichten erfüllen, aber die des Ehrenamtes nicht, da sie einen Heilungsprozess hinderlich sein würden. Der Rausgekegelte zieht vor Gericht...... wie wird der Richter entscheiden?
Ich denke das es so einen Fall noch nicht gegeben hat und bin deshalb der Meinung das es hier eine Grauzone ist. Sicher ist das alles ziemlich weit gespinnert von mir und ich bin gerne bereit alles zurück zu nehmen zeigt mir hier jemand das entsprechende Urteil.
Erstellt am 09.12.2010 um 20:34 Uhr von Lotte
Rainer,
eine Behauptung aufzustellen und dann zu schreiben, wir sollen Dir das Gegenteil mit einem Urteil beweisen ist in etwa so, wie wenn ich behaupten würde, dass eine rote Tasse gelb ist und Du mir bitte ein Urteil zeigen sollst, welches beweist, dass dies nicht so ist.
Wenn ein BRM nicht an der BR Sitzung teilnehmen kann, weil es ein selektives Burn Out hat, welches nur die BR Arbeit betrifft, sollte es von diesem Amt zurücktreten unabhängig von der Rechtslage, um sich selbst zu schützen.
Wie kann man denn der arbeitsvertraglichen Pflicht weiter nachgehen, wenn diese primär für das Burn Out zuständig ist, die BR Arbeit aber nur sekundär????
Wäre vom Arzt ja fast schon sträflich, wenn er da nicht komplett AU feststellt.
Und der Richter würde wohl nach den Gegebenheiten des BetrVG entscheiden, nicht nach der Moral, die Du hier ins Feld führst.
Erstellt am 09.12.2010 um 20:57 Uhr von rainerw
Lotte,
nun bist Du am Interpretieren
Ich habe gesagt das es so ein Urteil wohl noch nicht gegeben hat, zumindest habe ich keins gefunden. Weder eins das dafür noch dagegen spricht. Ich habe nicht aufgefordert ein Gegenteiliges Urteil auf den Tisch zu legen, sondern angemerkt das wenn jemand eins haben sollte ich meine Aussage zurück nehme.
Ich gebe Dir vollkommen Recht das ein BRM in so einer Situation zurück treten sollte; das steht für mich in meiner persönlichen Meinung außer Frage. Wie ein Arzt so etwas zu beurteilen hätte, da halte ich mich in meiner Meinung mal zurück. Und für einen Richter würde hier auch keine Moralische Entscheidung zur Debatte stehen, denn er müsste mit ein evtl. Gutachten beachten.
Erstellt am 09.12.2010 um 21:35 Uhr von Lotte
rainer,
ein Gutachten, welches primär die arbeitsvertraglichen Pflichten als Ursache sieht und die BR Arbeit nur sekundär, dann aber nur die BR Arbeit als heilungsprozesshinderlich deklariert?
Never!
Erstellt am 09.12.2010 um 21:36 Uhr von nicoline
Erstellt am 09.12.2010 um 22:39 Uhr von xnihps
Wenn man einzelne Satzteile rausnimmt, kann man jemanden hervorragend das Wort im Munde umdrehen...Kompliment...
Diese Erkenntnis traf Dich doch nicht erst jetzt. Im Gegensatz zu rainerw wendest Du diese Technik ständig an.
Rainerw ist ein redlicher Mensch. Schon immer wurden die, die eine unbequeme Wahrheit sprechen niedergebrüllt.
Denkt mal drüber nach. Mich hat man damals auch niedergebrüllt.
Erstellt am 09.12.2010 um 23:06 Uhr von rainerw
Nur weil man sich nicht gleich etwas vorstellen kann soll es das nicht geben? In Einzelfallentscheidungen sind schon die merkwürdigsten Begründungen raus gekommen
Erstellt am 10.12.2010 um 08:57 Uhr von Niemand
Zur Ausgangsfrage:
Bei einem Burn out würde ich erst mal versuchen das Mittel der Gefährdungsbeurteilung einzusetzen der Arbeitsplatz des Betroffenen muss hier wohl genau angeschaut und beurteilt werden. Es kommt ja auch darauf an was für Vorgehensweisen in diesem Betrieb bei vorliegenden Gefährdungen vereinbart sind.
Auf jeden Fall würde ich hier die Problematik mit der GL besprechen und auch um die Einschaltung des Betriebsarztes bitten. Man sollte die Sache aber auf keinen Fall auf sich beruhen lassen, sonder versuchen dem Kollegen zu helfen. Es wäre ja möglich, daß die GL noch gar nichts von der Erkrankung weiß und ihrer Fürsorgepflicht noch gar nicht nachkommen konnte.
Erstellt am 10.12.2010 um 10:03 Uhr von Lotte
Moin Nimand,
wobei man sich hier - folgt man der Fragestellung - wohl vorrangig mal anschauen sollte, was die Mandatsausführung so beschwerlich macht.
Rainer,
merkwürdig wäre ja okay, aber doch nicht unlogisch.
Erstellt am 10.12.2010 um 12:53 Uhr von rainerw
Lotte,
mal mit einem Augenzwinkern gesagt:
Ich weiß, daß Du glaubst, Du versthst was ich denke, was ich gesagt habe;
aber ich bin mir nicht sicher, ob Du begreifst, dass das, was Du gelesen hast, nicht das ist, was ich meine.
Um aber beim Ernst zu bleiben: Ecu Umberto vom Facultschen Pendel begründete es mal so:
Die logische Schußfolgerung hängt von der Art der Beweisführung und nicht von ihrem Inhalt ab. Wäre die Beweisführung gültig, könnte die darin verwendeten Begriffe belibig ausgetauscht werden, ohne die Gültigkeit zu beeinträchtigen. Indem nun "Vierfüßer" durch "Zweifüßer" ersetzt werden, wird offensichtlich, daß von der richtigen Voraussetzungen ausgehend , ein falscher Schluß erzielt werden kann.Somit wäre die Beweisführung ungültig, obwohl sie zu einer richtigen Aussage führt.
Du siehst also nicht alles was uns unlogisch erscheint muß nicht grunsätzlich der Logik wiedersprechen.
Ich denke aber mal das wir auch mit der Diskusion allen mitlesenden aufzeigen konnten, das es immer eine Sache ist wie tief ich mich damit befassen kann. Nichts ist so wie es zu sein scheint. Weiß ist nicht gleich weiß, und schwarz ist nicht gleich schwarz.
Erstellt am 10.12.2010 um 13:49 Uhr von Lotte
rainer,
wenn Du meinst...
Erstellt am 10.12.2010 um 14:01 Uhr von xnihps
Verstehen kann sich nur dann einstellen, wenn direkte Wahrnehmung da ist und keine logische Schlussfolgerung.
Jiddu Krishnamurti
Erstellt am 10.12.2010 um 15:42 Uhr von rainerw
Lotte,
nur bedingt......
bei dem mittlerem Teil meiner letzten Anwort, werde ich den Deibel tun und mich mit meiner Meinung über deren die sich mehr mit der Thematik befasst haben, setzen.
Erstellt am 10.12.2010 um 18:05 Uhr von nicoline
*Jiddu Krishnamurti*
Muss man den kennen?
Erstellt am 10.12.2010 um 20:00 Uhr von xnihps
Auf wen paßt der?
Wer immer die Wahrheit sagt,
wird kein Gedächtniskünstler
von Joachim Ringelnatz
Erstellt am 11.12.2010 um 08:14 Uhr von nicoline
Nun sind hier 29 Antworten eingegangen und der Fragesteller hält es nicht für nötig, auch nur einen zusätzlichen Pieps von sich zu geben um etwas Licht in seine eigene Frage zu bringen, traurig, traurig.
Trotzdem allen einen schönen 3. Advent