Erstellt am 08.12.2010 um 13:54 Uhr von petrus
Braucht ihr sooo lange für eure Mitbestimmung zum Dienstplan? (§87(1)Nr.2 BetrVG)
Viel Spaß bei Erstellung einer BV! Wichtige Hilfen: www.schichtplanfibel.de
Erstellt am 08.12.2010 um 15:07 Uhr von Dozzemer
Ich erkenne hier nicht, ob wir eine Einigung Aufgrund des § erzwingen können, was die Erstellung des Dienstplans im Voraus betrifft. Deuten wir den § falsch?
Erstellt am 08.12.2010 um 16:06 Uhr von Petrus
Jein. Ihr könnt eine BV darüber erzwingen, wann und wie ein Diestplan aufgestellt wird und wie der auszusehen hat. Notfalls über §87 Abs. 2
Google-Tipp: Mitbestimmung Dienstplan
Erstellt am 08.12.2010 um 16:10 Uhr von Dozzemer
Erstellt am 09.12.2010 um 07:57 Uhr von wölfchen
. . . notfalls eignet sich zur Argumentation auch die 4-Tages-Frist nach § 12 TZBefrG . . .