Erstellt am 08.12.2010 um 14:57 Uhr von DocPille
Gebühren für eine Bescheinigung von wann bis wann ich beim Arzt war???
Das gibt es doch nicht wirklich......
Erstellt am 08.12.2010 um 15:59 Uhr von Ulrik
@Doc
Sag das nicht, die Ärzte sind inzwischen sehr einfallsreich, was ihre Gebühren angeht.
Es gibt tatsächllich Ärzte, die sich jedes Stück Papier, das nicht zwingend notwendig ist, bezahlen lassen.
So z.B AU-Bescheinigungen, die nach der sechsten Woche ausgestellt werden.
Alles erlebt.
Generell denke ich, ist der Betroffene selbst erstmal zahlungspflichtig. Ob er einen Erstattungsanspruch ggüber dem AG hat, wage ich zu bezweifeln.
Aber das ist eine Sache, die man mit dem AG im Rahmen einer BV regeln kann.
Erstellt am 08.12.2010 um 17:00 Uhr von alterBrummbär
seesee,
die Vorlage einer Bescheinigung eines Arztbesuches betrifft das Ordnungsverhalten und wäre von daher Mitbestimmungspflichtig.
Wenn der AG das verlangt, hat er auch die Kosten zu tragen.
Erstellt am 08.12.2010 um 18:19 Uhr von sanifair
"die Vorlage einer Bescheinigung eines Arztbesuches betrifft das Ordnungsverhalten und wäre von daher Mitbestimmungspflichtig.
Wenn der AG das verlangt, hat er auch die Kosten zu tragen"
muss der AG wohl für alles was der Mitbestimmung unterliegt die Kosten tragen? Seit wann denn das? M.E. hat der AG hier nichts zu bezahlen...
Erstellt am 08.12.2010 um 18:24 Uhr von nicoline
@all,
der AG scheint ja bereit zu sein, die Zeit des Arztbesuches während der AZ als AZ anzuerkennen, aber eben nur, wenn der Arzt auch bestätigt, dass der AN bei ihm vorstellig geworden ist. Das regeln manchmal auch TV so, wie z.B. der TVöD. Ich glaube nicht, dass der AG diese Bescheinigung bezahlen muss.
Erstellt am 08.12.2010 um 18:56 Uhr von alterBrummbär
...und soweit BGB § 616 nicht abgedungen wurde, brauch ich auch keinen Nachweis, ausser es gibt eine BV, wo ein guter BR die Kosten dem AG aufbrummt.
Erstellt am 08.12.2010 um 19:17 Uhr von nicoline
Brummbär,
hier der genaue Wortlaut:
Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:
f) Ärztliche Behandlung von Beschäftigten, wenn diese während der Arbeitszeit erfolgen muss,
erforderliche, nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten.
wer muss nun zahlen für den Nachweis?
Erstellt am 08.12.2010 um 19:47 Uhr von seesee
Irgendwo hab ich mal gelesen: wer bestellt, bezahlt auch. Da der MA beim Arzt bestellt, muss er auch zahlen; da aber der AG beim MA "bestellt", muss m.E. der AG zahlen, ganz schlicht, ganz einfach.
Aber richtig und das Einfachste ist: Wir könnten die Klausel ja einfach in die BV mit reinschreiben..
Erstellt am 08.12.2010 um 21:10 Uhr von nicoline
seesee,
*wer bestellt, bezahlt auch.*
Wie wäre es damit:
der AN bestellt die Anerkennung des Arztbesuchs als AZ und bezahlt dafür die Gebühr der Bescheinigung ;-))