Hallo

bei uns sollen die Mitarbeiter demnächst Gebühren für die Firmenparkplatznutzung entrichten. Parkplätze sind gemischt für Mitarbeiter und Besucher.
Soweit gehen wir noch mit, obwohl bisher die Nutzung kostenfrei war.

Es ist aber geplant, monatlich einen Betrag X über die Gehaltsabrechnung einzuziehen. Das eigentliche Problem hierbei: es gibt nicht genug Parkplätze.

Meine Frage: Ist das überhaupt zulässig. Ich finde keinerlei Urteile zu diesem Sachverhalt, es gibt zwar viele Parkplatz Urteile, auch zur betrieblichen Übung, aber das soll hier alles keine Rolle spielen. Rein die Tatsache soll betrachtet werden, dass man monatlich bezahlt aber keine garantierte Gegenleistung also einen Parkplatz bekommt. Man zahlt also sozusagen für die Berechtigung, den Firmenparkplatz zu nutzen, und wenn ein Platz frei ist, hat man Glück.

Wer würde denn in der Stadt in ein Parkhaus einfahren und eine Gebühr zahlen und erst danach feststellen, ob ein Platz frei ist...... etwas konstruiert der Vergleich, aber macht deutlich, worum es hier geht.

Vielleicht gibt es außerhalb des Arbeitsrechts irgendwelche Quellen hierzu....?

Danke