Arztbesuch während Arbeitszeit ohne zeitliche Angabe
Im Betrieb ist es üblich, dass Arztbesuche während der Arbeitszeit gutgeschrieben werden, wenn eine Bescheinigung vorgelegt wird. Die Zeit spielte bei den bisherigen Korrekturen scheinbar keine Rolle. Beispiel: eine Mitarbeiterin hatte Schicht bis 16:30 Uhr, legte eine Bescheinigung vor, dass sie bis 14:30 Uhr beim Termin war. Der Weg dahin war ca 1 Stunde. Sie kam nicht mehr rein, die Schicht wurde aber vollständig bis 16:30 Uhr gutgeschrieben.
Problem: ein Mitarbeiter hatte Schicht bis 15:30 Uhr, ging um 12 Uhr zum Termin ins Krankenhaus, die Fahrt dahin geht 1 Stunde. Der Termin ging bis ca 15 Uhr und der Mitarbeiter ging nicht mehr zur Arbeit. Auf seiner Bescheinigung steht nun aber nur, dass er an diesem Tag zur Untersuchung im Krankenhaus war, jedoch keine Zeitangabe. Kann der Arbeitgeber jetzt sagen, dass die Zeit nicht gutgeschrieben wird, schließlich sei keine Zeit angegeben?
Community-Antworten (1)
27.04.2018 um 09:20 Uhr
Der AG kann jedenfalls nicht einfach irgendeine Berechnungsregel aus dem Hut zaubern. Die Regel wäre mitbestimmungspflichtig.
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