Überstunden anordnen
Hallo, unser Chef möchte gern von uns die Zustimmung für angeordnete Überstunden für den Zeitraum von einer Woche. Begründung: Wir haben zu viel zu tun. Nun arbeiten viele Mitarbeiter schon seit mehreren Monaten länger um Zeit für Weihnachten/Sylvester raus zu arbeiten (gibt es eine BV zu). Meine Frage: Müssen wir der Anornung zu Überstunden zustimmen? Wie kann man das am besten begründen?
Community-Antworten (3)
07.12.2010 um 16:39 Uhr
Nein! Weiter sind die Grenzen des ArbZG zwingend zu beachten. Also hier besonders daher tägl. und wöchentl. Höchstarbeitszeiten und Pausen und Ruhezeiten.
Ein Grund derAblehnung wäre dann hier neben dem ArbZG Gesundheitsschutz/ Schutz vor Überlastung der AN
07.12.2010 um 17:02 Uhr
Müssen wir der Anornung zu Überstunden zustimmen?
Jaein :-) Ja, ihr müsst den Überstunden zustimmen damit der AG die AN zur Leistung der Überstunden verpflichten kann. Nein, ihr seid nicht verpflichtet zuzustimmen, ihr könnt auch Nein sagen :-P
Wie kann man das am besten begründen?
Gar nicht. Im Bereich des §87 hat der BR die Macht einfach Nein zu sagen ohne es begründen zu müssen.
Allerdings hat Zeitwächter mit seinem Grund natürlich Recht wobei ich noch auf etwas eingehen will:
Nun arbeiten viele Mitarbeiter schon seit mehreren Monaten länger um Zeit für Weihnachten/Sylvester raus zu arbeiten
Was will der AG eigentlich erreichen? Das auch die mehr arbeiten, die bislang keine Zeit für Weihnachten/Silvester herausgearbeitet haben? Das die AN zusätzlich zu der Zeit die sie herausarbeiten noch mehr arbeiten? Das die AN keine Zeit mehr für Weihnachten zurückstellen können?
Beantwortet Euch diese Fragen und dann schaut einfach ob es überhaupt realistisch und zumutbar ist was der AG erreichen will. Falls nötig/möglich legt ihr dem AG Eure Meinung (Änderungswünsche ?) dar, beratet mit ihm und entscheidet dann was gut ist.
07.12.2010 um 17:41 Uhr
Gegenfrage: Was genau passiert denn, wenn die geforderten Überstunden nicht erbracht werden? Bricht dann der Laden zusammen?? Springen euch Auftraggeber ab?? Müssen Strafen wegen Nichterfüllen von Leistungen gezahlt werden??
Ich will damit sagen, daß ihr euch einfach überlegt, was die Konsequenz ist.
Wir haben monatliche Auftragsvolumina. Wenn die nicht abgearbeitet sind, gibts Geldstrafen, weniger Aufträge für den Folgemonat etc...
Der AG soll euch genaue Zahlen zeigen. Und argumentiert mit Weihnachten...
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