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Kurzarbeitergeld - Zuschläge?

S
spike2008
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen

Hab mal ne Frage zu den Kurzarbeitergeld und zwar wir sind ein Automobilzulieferer der Vollkonti arbeitet . Also auch Nachtschicht und Wochenende

Wie werden die Zuschlage ausbezahlt wenn man zu Hause ist und kurzarbeitergeld bezieht !

Laut unserer Lohnabteilung heißt es das sie alle Zuschläge bezahlen die steuerpflichtig sind also zb Spätschicht 14Uhr - 20 Uhr . Nachtschichtzuschlag ist steuerfrei und wird deshalb nicht bezahlt aussage Lohnbüro !! Ist diese Aussage richtig ??

Wir haben vor das Kurzarbeitergeld in irgendeiner Form anzuheben ! Wie habt ihr das gemacht bzw was für möglichkeiten gibt es ????

DAnke euch Mfg Spike2008

9.53702

Community-Antworten (2)

S
Sanieris

19.01.2009 um 14:46 Uhr

Hallo Spike2008

Schau unter: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen Da steht alles über Kurzarbeitergeld

A
Alex27

19.01.2009 um 14:50 Uhr

Hallo Spike. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 bzw. wenn jemand Kinder hat 67% der Nettoentgeltdifferenz. Diese setzt sich wie folgt zusammen: Jeder Monat muss neu betrachtet werden. Es wird ausgerechnet was der Mitarbeiter in dem Monat in dem er Kurzarbeit leistet normalerweise, also bei Vollarbeit, Netto bekommen würde. Dazu zählen sämtliche Zulagen die er aufgrund seiner Arbeit bekommen hätte z.B. Schichtzulagen. Dann wird errechnet was der Mitarbeiter durch die Kurzarbeit für ein Nettogehalt bekommt. Auch wieder mit allen Zulagen, allerdings eben nur für erbrachte Leistung. Von dem Nettobetrag den er jetzt weniger hat bekommt er 60% bzw. 67% auf seinen Nettolohn der Kurzarbeit zugezahlt. Demnach ist ein Teil der Zulagen dort mit drin.

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