Eingruppierung in EG1 Urteile
hallo Forum, es geht um die Eingruppierung von Reinigungskräften in EG 1 oder 2. Ich habe zwei Urteile des BAG gefunden: 4 AZR 315/08 und 4 ABR 92/07 beide sagen Gegenteiliges aus, einmal, dass es sich bei Reinigungsarbeiten nicht um einfachste Tätigkeiten handelt und bei dem anderen Urteil eben doch. Welches gilt? Und kennt einer den Unterschied zwischen AZR und ABR Vielen Dank, Calais
Community-Antworten (1)
03.12.2010 um 19:18 Uhr
Solche Urteile sind halt immer Einzelfallentscheidungen. Daher kommt es auf die genauen umstände an
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