Billigkräfte in der Pflege Gerichtsverfahren zur Eingruppierung - Wer hat evtl. schon gültige positive Urteile?
so und auf den Freitag eine Frage, wo ich denke ein jeder hat sich damit schon beschäftigt . EG1, bei uns hat der AG das Sparpotential entdeckt, abbgruppierung zum Hilfsarbeiter weil"keine" Arbeit da ist (nach Langzeitkrank z.b.)oder sogenannte PSP Pflegeservicskräfte(Mädchen für alles, besser gesagt Billigkräfte um die Pflege zu unterstützen, weil exam. Personal knadenlos abgebaut, weil zu teuer.(wir sind noch ein kommunal. Haus, man bemerke und schreiben seit Jahren schw. Zahlen). Es laufen Gerichtsverfahren zur Eingruppierung, Ergebnis wird sehnsüchtig erwartet.
Wer hat evtl. schon gültige positive Urteile?
Community-Antworten (1)
25.04.2008 um 16:26 Uhr
Schwester s. nein Positive nicht ...
LAG Düsseldorf: Keine Mitbestimmung bei Absenkung der Eingangsvergütung
Die gleichmäßige Absenkung der Eingangsvergütung für neu eingestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates und kann deshalb nicht die Verweigerung der Zustimmung zur geplanten Eingruppierung rechtfertigen. [LAG Düsseldorf, Beschl. v. 29.01.2008 - 8 TaBV 64/07]]
Aber wegen spontan runtergruppieren,weil keine Arbeit da ist,das finde ich selbst für den wilden osten sehr fraglich?
aber momentmal wieso helfen in der Pflege bei EG 1 ???? Wie nennen sich diese Arbeiter dann ???? Bei uns gibt es das nicht wir haben nur 2 HWAS mit Eg 1 auf der Pflegestation,aber die Arbeiten NUR 9 Std die Woche ! Leisten aber keine Pflege sondern nur Hauswirtschaft. Die anderen HWS haben EG 2 und höher ..... auch ohne Pflegeanteil, sonst müssten sie auch anders heissen ! Nur die küchenhilfen(neueinstllungen) haben EG 1 bei uns .
Mhh Schwester S. solltest du mal nach Hamburg ziehen wollen , ich kenne da ein Pflegeunternehmen,das zu mindest noch im Fundament , Soziale ansätze hat .-)
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