Erstellt am 03.12.2010 um 08:14 Uhr von lolli
@hansh, gültig ist immer der Arbeitsvertrag, wenn nur die Arbeitszeit geändert wurde, sind alle anderen Bestandteile des Arbeitsvertrages weiterhin gültig
Erstellt am 03.12.2010 um 09:42 Uhr von Laugen
Was hat das mit dem BR zu tun? Wenn es die Leute interessiert sollen sie doch zum Anwalt. Ser. Kann ihnen eine gescheite Antwort geben. Wir können höchstens raten
Erstellt am 03.12.2010 um 09:46 Uhr von Ulrik
@hansh
Ausserdem, eine Aussage hier zu treffen, ob ein Weihanchtsgeld gezahlt werden muß oder nicht, hängt im Endeffekt davon ab, wie es genau im AV drinne steht. Wenn hinten eine Freiwilligkeitsklausel ist, vorne aber ein Weihnachtsgeld steht, kommt es darauf an, ob das Weihnachtsgeld als fester Bestandteil genannt ist oder ob es da schon als freiwillige Komponente aufgeführt ist.
AV´s sind tricky, da kommt es auf jede einzelne Formulierung an, daher sind hier auch Antworten schwierig.