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Weihnachtsgeld und Freiwilligkeitsklauseln

H
HansH
Jan 2018 bearbeitet

Für die Profis folgende Frage wenn man im Vertrag erstmal Prozentual 50 Prozent Weihnachtsgeld zugesagt bekommt und im selben Vertrag eine Seite später es als freiwillig deklariert wird muss der Arbeitgeber ja zahlen wegen den AGB Klauseln seit 2002 . Weiter heisst es für Verträge die vor 2002 abgeschlossen wurde ist die Aussage nicht sicher evtl (Bestandschutz ) ausser wenn Verträge geändert wurden . Reicht die Veränderung des Arbeitsvertrages mit Unterschrift vom Arbeitgeber und Nehmer aus wenn nur die Arbeitszeit 2006 erhöht wurde?

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Community-Antworten (3)

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lolli

03.12.2010 um 09:14 Uhr

@hansh, gültig ist immer der Arbeitsvertrag, wenn nur die Arbeitszeit geändert wurde, sind alle anderen Bestandteile des Arbeitsvertrages weiterhin gültig

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Laugen

03.12.2010 um 10:42 Uhr

Was hat das mit dem BR zu tun? Wenn es die Leute interessiert sollen sie doch zum Anwalt. Ser. Kann ihnen eine gescheite Antwort geben. Wir können höchstens raten

U
Ulrik

03.12.2010 um 10:46 Uhr

@hansh

Ausserdem, eine Aussage hier zu treffen, ob ein Weihanchtsgeld gezahlt werden muß oder nicht, hängt im Endeffekt davon ab, wie es genau im AV drinne steht. Wenn hinten eine Freiwilligkeitsklausel ist, vorne aber ein Weihnachtsgeld steht, kommt es darauf an, ob das Weihnachtsgeld als fester Bestandteil genannt ist oder ob es da schon als freiwillige Komponente aufgeführt ist. AV´s sind tricky, da kommt es auf jede einzelne Formulierung an, daher sind hier auch Antworten schwierig.

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