Erstellt am 02.12.2010 um 08:13 Uhr von Immie
@Rupperti
Wie willst du das BetrVG mit dem BUrlG vergleichen?
Kommt darauf an wie ausführlich du es willst.
Ich tendiere zu den Kommentaren von C.H.Beck.
Erstellt am 02.12.2010 um 08:59 Uhr von rkoch
> Wie willst du das BetrVG mit dem BUrlG vergleichen?
:-) Immie, ich denke schon das er ein von der Qualität her vergleichbares Werk sucht.....
@Rupperti
Kommentare zu einem speziellen Gesetz sind eigentlich immer relativ ausführlich. Das was im Kommentar steht ist eigentlich immer die persönliche Meinung des Kommentators - insofern wirst Du in allen Kommentaren teilweise widersprüchliche Meinungen finden. Tu Dir also einfach den Gefallen und wähle irgendeinen Kommentar aus. Gut oder schlecht - wer will das beurteilen - hilfreich ist ein Kommentar auf jeden Fall.
Falls Du nicht aufs letzte Detail schauen willst sondern nur mal die grundsätzliche Auslegung des Gesetzes erkunden willst empfehle ich eigentlich zunächst einen Kommentar zum allgemeinen Arbeitsrecht - im allgemeinen wird da der Erfurter Kommentar empfohlen und der ist für ein Allgemeinwerk schon recht detailliert. Das BUrlG wird z.B. auf 58 eng beschriebenen Seiten behandelt. Das ist ordentlich, aber natürlich kein Vergleich mit z.B. Becks "Bundesurlaubsgesetz: nebst allen anderen Urlaubsbestimmungen des Bundes und der Länder" mit 503 Seiten. Aber wie der Name schon sagt Kommentiert dieser auch eine Vielzahl anderer Gesetze die sich mit Urlaub beschäftigen.
Erstellt am 02.12.2010 um 09:10 Uhr von Immie
@rkoch
...:-) Immie, ich denke schon das er ein von der Qualität her vergleichbares Werk sucht.....
Ach nee :-)