Hallo,

bei uns im Betrieb gibt es ein Problem mit unserem neuen Geschäftsführer. Es geht um die Urlaubsplanung. Bisher war es immer so das am Ende des Jahres ein Urlaubsplan für das nächste Jahr erstellt wurde. Unser Chef meint jetzt das dieser Plan nicht mehr gültig ist und der Urlaub erst für den Arbeitnehmer sicher ist wenn dieser einen vom Arbeitnehmer unterschriebenen Urlaubsschein ausgehändigt bekommt. Diesen Schein sollte man ca. 1 Monat vor dem eingetragenen Urlaub unterschreiben lassen.

Wir haben dagegen gehalten das viele AN Ihren Urlaub schon länger geplant haben wollen, zwecks Buchung einer Reise, Absprache mit dem Urlaub des Ehepartners, etc..

Lt. BetrVG §87 Abs.5 hat der BR ja Mitbestimmungsrecht bei der Urlaubsplanung. Das wollen wir unserem Chef natürlich vorlegen. Aber im Bundesurlaubsgesetz nur drin das der Urlaub mit dem AN abgesprochen sein muß.

Gibt es irgendeinen Kommentar zum Bundesurlaubsgesetz der regelt wie lange vorher der Jahresurlaub eines MA feststehen muß oder ist es tatsächlich möglich das der AG erst 1 Monat vorher dem AN sein ok für den Urlaub gibt.

Vielen Dank für jede Antwort oder Idee!