Erstellt am 01.12.2010 um 17:57 Uhr von Kölner
@Sandroletti
Pausen sind im ArbZG geregelt.
Wenn Du ein wenig konkreter wirst, kann man Dir sicher bessere und verständlichere Aussagen zukommen lassen.
Erstellt am 02.12.2010 um 08:54 Uhr von wölfchen
. . . jedenfalls ist der Gang zur Toilette keine Pause! Was den Kaffee anbetrifft - siehe kölner
Erstellt am 02.12.2010 um 09:35 Uhr von rkoch
Ich glaube Sandroletti meint die Frage anders herum: Kann der AG diese Zeit von der AZ abziehen?
Im Sinne des ArbZG ist weder das eine noch das andere eine Pause. Während der festgelegten Pausen können die MA tun und lassen was sie wollen. Also auch Kaffee holen oder aufs Örtchen gehen.
Außerhalb der Pausen kann der AG dem AN den Gang aufs Örtchen nicht verwehren und auch nicht von der Zeit abziehen. Was das Kaffeeholen/-trinken oder Essen angeht hat der AG das Recht gemäß §106 GewO Anweisungen über das Verhalten der AN zu geben, so weit dieses Recht nicht durch Arbeitsvertrag, Gesetz, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung beschränkt ist. Ist dieses Recht nicht beschränkt kann er auch Anordnen, das der AN derartiges auf die Pausen beschränken muss oder alternativ dazu ausstempeln muss.