es werden Pausen eingeführt, statt der regelmäßigen Ruhephasen
Hallo, bei uns werden gerade Pausen eingeführt, bis 31.12. hatten wir regelmässige Ruhephasen, mit denen alle Mitarbeiter sehr gut zu recht gekommen sind. Seit dem 01.01. herrscht bei uns regelrechtes Chaos. Die gesetzliche länge der Pausen wird eingehalten, aber wir wissen bei Arbeitsbeginn nie wann wir unsere Pause bekommen, da dies erst eine Stunde nach Arbeitsbeginn festgelegt wird und manche Tage muss schon nach 2 Stunden eine Pause genommen werden, bei 7 bis 12 Stunden Diensten. die Dienste sind bei uns unterschiedlich. Manchmal bekommt man erst 2 Stunden vor Dienstende seine Pause. An manchen Einsatzorten haben einen Weg zu Sanitärenanlagen von etwa 3 min, bei einem Hin und Rückweg wären somit schon etwa 6min von der Pause weg, nur weil man nicht mit schmutzigen Händen essen will.
Nun meine Frage: Ist es zulässig so beliebig die Pausen zu bestimmen? Muss es nicht was schriftliches vom Arbeitgeber geben, wenn im Betriebsablauf was geändert wird? Wie können wir erfahren ob der Betriebsrat dem ganzen zugestimmt hat? Gehört das Hände waschen und der Gang zur Toilette auch zur Pause?
Mit freundlichen Grüßen und Vielen Dank für Ihre Anwort
Community-Antworten (4)
08.01.2018 um 13:47 Uhr
Es muss eine Betriebsvereinbarung geben - falls ihr einen BR habt
08.01.2018 um 13:52 Uhr
Warum fragst du nicht einfach mal bei eurem BR nach wie die das sehen und dazu sagen? Hände waschen und Toilettengänge gehören nicht zur Pausenzeit. Bei uns gehört der Weg zum Pausenraum auch nicht zur Pause. Aber das wurde in einer BV geregelt.
08.01.2018 um 14:05 Uhr
Die Betriebsvereinbarung ist noch die alte und da sind auch nur die Ruhephasen geregelt, seit 01.01. Gelten aber nun Pausen, also müsste es ja auch eine neue Betriesvereinbarung geben wenn ich das richtig verstanden habe?
08.01.2018 um 14:17 Uhr
Zitat : Erstellt am 08.01.2018 um 12:52 Uhr von BRHamburg Warum fragst du nicht einfach mal bei eurem BR nach wie die das sehen und dazu sagen?
Hast Du denn innerhalb der 13 Minuten vom BR eine abschließende Antwort erhalten ?
Zitat : Erstellt am 08.01.2018 um 13:05 Uhr von bin gespannt Die Betriebsvereinbarung ist noch die alte und da sind auch nur die Ruhephasen geregelt,...............
Solange die alte Betriebsvereinbarung nicht durch eine neue ersetzt wurde, ist diese nach wie vor gültig. Der AG ist nach der Rechtslage nicht befugt, willkürlich davon abzuweichen.
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