Erstellt am 02.12.2010 um 09:05 Uhr von wölfchen
. . . gemäß § 87 (1)2. BetrVG habt Ihr ein Mitbestimmungsrecht bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, sowie der Verteilung auf die Wochentage.
Die unbesetzte Fachkraftstelle würde Euch nur in zweiter Linie zu interessieren haben - und erst dann, wenn dadurch eine Überlastung der anderen Fachkräfte eintritt.
Für alles andere - herantreten an die Geschäftsleitung und Klärung herbeiführen! Für den Fall der Nichteinigung ist dann die Einigungsstelle zuständig und dafür würde ich mich im Vorfeld ordentlich beraten und sie so teuer wie möglich werden lassen - das hat dann enorme erzieherische Wirkung . . .
Im Extremfall: die Zustimmung zum Dienstplan verweigern, bzw. die Zustimmung zu nachträglichen Änderungen. Sollte die Leitung trotzdem nach dem geänderten Plan arbeiten lassen: anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und eine Unterlassungsklage einreichen!
Erstellt am 05.12.2010 um 21:27 Uhr von Schmuse
Bei uns wird ständig der Dienstplan geändert. Das kommt nicht mal in Gremium, weil es der Mehrheit egal ist ob und wie oft die Dienstpläne geändert werden. Das wird mit der Auftragslage begründet. Bei mir alleine in meinem Bereich wurde diesen Monat der Dienstplan schon 3x geändert ohne das der BR informiert wird. Ich selber darf nichts sagen.
Erstellt am 05.12.2010 um 21:53 Uhr von nicoline
Schmuse,
*Ich selber darf nichts sagen.*
Wer verlangt das?