@ Lotte
das hoffe ich auch, aber selbst dann hätte er zumindest am Montag nicht arbeiten müssen, da er, so wie ich es verstanden habe, erst am Sonntag von der Montagsarbeit erfahren hat und die Ankündigungsfrist dann unter 4 Tage war.
Wenn es natürlich einen Tarifvertrag gibt, der zu Ungunsten der MA von den 4 Tagen nach unten abweicht, sieht es u.U nicht gut aus für onMedi, käme darauf an, was in dem TV steht. Onehin habe ich jetzt nach nochmaligem Durchlesen irgendwie Probleme mit der Terminierung bekommen. Aber vielleicht kann on Medi zur Aufklärung ja noch ein paar Infos rausrücken?
*vorgestern*
Frage gestellt am 16.09. = Dienstag
Vorgestern = Sonntag
*bin ich aus dem Frühdienst ins frei*
Aus dem Frühdienst am Sonntag?
*langes Wochenende incl. Montag*
Für mich ist ein langes Wochenende Fr,Sa,So oder Sa,So,Mo
*wegen einspringen am Wochenende*
also wahrscheinlich doch Freitag Frühdienst gehabt und dann ins (vermasselte) WE gegangen?
*als ich gestern zufällig nochmal auf den Dienstplan schaute*
Frage gestellt am 16.09. = Dienstag
Gestern = Montag
*stand ich für Montag*
Montag hast Du festgetellt, dass Du für Montag im Dienstplan gestanden hast?
Also ich glaube, on Medi hat in seiner Wut hier ein paar "Tagesdreher" reingebracht!
Aber hin wie her, Du hättest nur dann am Montag und mußt nur dann am Donnerstag arbeiten, wenn Du einen AV auf Abruf hast (§12 TzBfG) -----und----- zusätzlich ein Tarifvertrag Awendung findet, der von der viertägigen Ankündigungsfrist nach unten abweicht.
Ansonsten gilt:
Für die Abruffrist schreibt § 12 Abs. 2 TzBfG vor, dass zwischen dem
Abruf zur Arbeitsleistung und dem Arbeitsantritt mindestens vier Tage
liegen müssen. Der Tag der Ankündigung wird nicht mitgezählt. Fällt
nach dieser Rechnung der letzte mögliche „Ankündigungstag“ auf einen
Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so wird der Werktag davor
zum letzten möglichen Ankündigungstag. Wird die Vier-Tagesfrist unterschritten,
sind die Beschäftigten nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet;
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Broschüre: Teilzeit - Alles, was Recht ist. Seite 22
Hast Du einen ganz normalen AV, mußt Du nach meiner und der Ansicht von ver.di am Donnerstag nicht arbeiten und hättest auch am Montag nicht arbeiten müssen.