Dienstplanänderungen ohne Absprache?
Hallo zusammen,ich mache hier noch mal einen Versuch.
vorgestern bin ich aus dem Frühdienst ins frei (langes Wochenende incl. Montag) gegangen. Gegen Abend kam ein Anruf, vonwegen einspringen am Wochenende, woraufhin ich dann sagte, daß ich übers WE kommen werde, aber auf keinen Fall Montag (das ist das dritte WE in Folge, an dem ich arbeite und ich bin dementsprechend im Eimer). Man versicherte mir, daß ich wirklich nur am WE arbeiten müsse, aber als ich gestern zufällig nochmal auf den Dienstplan schaute, stand ich für Montag und Donnerstag (der wäre auch frei gewesen, ich arbeite in 65%... normalerweise, aber derzeit wird alles gestrichen, verlängert, usw) im Spätdienst. MUSS ich den Dienst jetzt antreten ? Als ich am Freitag Feierabend hatte, war der Montag noch frei und wenn mich abends keiner erreicht hätte, hätte ich nichts davon gewusst.
Ich bin sowas von wütend... nicht nur, daß ich dir dritte Woche durchziehe, so wie die nich jetzt einsetzen wollen, hätte ich in der Woche auch noch 3 kurze Wechsel.
Community-Antworten (4)
16.09.2008 um 19:42 Uhr
@ onMedi Der Arbeitgeber hat den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gemäß § 106 GewO zu bestimmen. Mit der rechtzeitigen Herausgabe des Dienstplanes hat er dieses Recht verbraucht, der erstellte Dienstplan ist verbindlich!
Unbillige Änderungen am Dienstplan sind nach § 315 BGB unverbindlich, bedeutet: Änderungswünsche des Mitarbeiters am Dienstplan sind durch den Dienstplanverantwortlichen bzw. die Leitung zu genehmigen. Hat die Leitung Änderungswünsche für den ausgehängten Dienstplan, muss!!! der betroffene MA dieses genehmigen. Der MA ist berechtigt, nein zu sagen!!!!!
Dienstanweisungen oder Dienstverpflichtungen im Zusammenhang mit Änderungen am Dienstplan gibt es nicht.
Keine! tarifliche Regelung sieht Arbeit an freien Tagen vor. Nicht dienstplanmäßige Arbeit ist nur durch die Verlängerung der dienstplanmäßigen Schicht oder durch Notfälle möglich.
Notfälle treten unabhängig vom Willen der Betroffenen ein.
Notfälle sind nicht auf andere Weise und nur sofort abwendbar
Notfälle können nicht vorweg verhindert werden
Notfälle sind z.B.: Naturkatastrophen Großbrand Massenunfall Ausbruch von Seuchen oder Epidemien Flugzeugabsturz
Also: überraschende Ausnahmen!
Keine Notfälle sind: Krankheit Schwangerschaft Erziehungsurlaub Urlaub Fortbildung
Der Arbeitgeber muss mit Ausfällen rechnen, er hat sich darauf vorzubereiten und diese bei der Personalbedarfsberechnung zu berücksichtigen.
Rechte des Arbeitnehmers: Man muss nicht im Frei erreichbar sein Man muss in seiner Freizeit keine Dienstgespräche mit Vorgesetzten führen Man muss in seiner Freizeit nicht dienstfähig oder fahrtauglich sein Man darf Änderungen am Dienstplan ablehnen Man darf sagen, dass es Dienstverpflichtungen nicht gibt Man sollte im Zweifelsfall lieber einmal zu viel arbeiten, dann aber nachträglich eine Klärung herbeiführen.
Hier findest Du den "Schutzbrief" und eine kleine Rechtshilfe von ver.di im Original Wortlaut, damit Du siehst, dass alles, was ich geschrieben habe nicht aus den Fingern gesaugt wurde. Da hast Du dann auch was "Offizielles" zum Ausdrucken. Link kopieren und in die Internetadressleiste einfügen, nur falls Du Dich wundern solltest, dass es beim Anklicken nicht funktioniert. http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf
Ich hoffe diese Antwort nützt Dir und versöhnt Dich etwas mit dem Forum. Ich gebe Dir Recht, dass nicht alle Antworten befriedigen und manche auch falsch sind. Trotzdem glaube ich, das jeder nach bestem Wissen und Gewissen antwortet und es ist eben wirklich keine Rechtsberatung. Deine berechtigte Wut sollte sich lieber gegen Deine Vorgesetzten und vielleicht auch gegen Deinen BR richten, als gegen die, die hier in ihrer Freizeit versuchen, anderen zu helfen!
Ich hoffe weiterhin, Du hast den Mut und die Standhaftigkeit, diese tips auch umzusetzen. Es bedarf nämlich auch der Courage von MA (nicht nur der des BR) deutlich "nein" zu sagen, damit eine solche Vorgehensweise wie bei euch ausgemerzt wird.
Freundliche Grüße und viel Erfolg, nicoline.
16.09.2008 um 20:32 Uhr
nicoline, Onmedi, hoffe mal, dass es nicht ein AV nach § 12 TzBfG ist.
16.09.2008 um 21:51 Uhr
@ Lotte das hoffe ich auch, aber selbst dann hätte er zumindest am Montag nicht arbeiten müssen, da er, so wie ich es verstanden habe, erst am Sonntag von der Montagsarbeit erfahren hat und die Ankündigungsfrist dann unter 4 Tage war. Wenn es natürlich einen Tarifvertrag gibt, der zu Ungunsten der MA von den 4 Tagen nach unten abweicht, sieht es u.U nicht gut aus für onMedi, käme darauf an, was in dem TV steht. Onehin habe ich jetzt nach nochmaligem Durchlesen irgendwie Probleme mit der Terminierung bekommen. Aber vielleicht kann on Medi zur Aufklärung ja noch ein paar Infos rausrücken?
vorgestern Frage gestellt am 16.09. = Dienstag Vorgestern = Sonntag
bin ich aus dem Frühdienst ins frei Aus dem Frühdienst am Sonntag?
langes Wochenende incl. Montag Für mich ist ein langes Wochenende Fr,Sa,So oder Sa,So,Mo
wegen einspringen am Wochenende also wahrscheinlich doch Freitag Frühdienst gehabt und dann ins (vermasselte) WE gegangen?
als ich gestern zufällig nochmal auf den Dienstplan schaute Frage gestellt am 16.09. = Dienstag Gestern = Montag
stand ich für Montag Montag hast Du festgetellt, dass Du für Montag im Dienstplan gestanden hast?
Also ich glaube, on Medi hat in seiner Wut hier ein paar "Tagesdreher" reingebracht!
Aber hin wie her, Du hättest nur dann am Montag und mußt nur dann am Donnerstag arbeiten, wenn Du einen AV auf Abruf hast (§12 TzBfG) -----und----- zusätzlich ein Tarifvertrag Awendung findet, der von der viertägigen Ankündigungsfrist nach unten abweicht.
Ansonsten gilt:
Für die Abruffrist schreibt § 12 Abs. 2 TzBfG vor, dass zwischen dem Abruf zur Arbeitsleistung und dem Arbeitsantritt mindestens vier Tage liegen müssen. Der Tag der Ankündigung wird nicht mitgezählt. Fällt nach dieser Rechnung der letzte mögliche „Ankündigungstag“ auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so wird der Werktag davor zum letzten möglichen Ankündigungstag. Wird die Vier-Tagesfrist unterschritten, sind die Beschäftigten nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet;
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Broschüre: Teilzeit - Alles, was Recht ist. Seite 22
Hast Du einen ganz normalen AV, mußt Du nach meiner und der Ansicht von ver.di am Donnerstag nicht arbeiten und hättest auch am Montag nicht arbeiten müssen.
17.09.2008 um 22:47 Uhr
@ onMedi ABER ich finde es erschreckend wo wer was Antwortet War die Antwort erschreckend für Dich?
Ohne auch nur die Spur einer Fachlichen Spiegelung. Oder gab es zu wenig fachliche Spiegelung?
Oder ist es Absicht? Ja, es war meine Absicht Dir zu antworten und zu helfen!
andseren das arbeitsleben zu versalzen. Hat die Antwort Dir das Arbeitsleben versalzen?
Oder gehörst Du zu den Menschen, deren Lebenserfüllung es ist zu meckern?
Wenn nicht, könntest Du mal vermelden, ob das Forum Dir in diesem Falle mal geholfen hat!!!!!!!!!!
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