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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Aufteilung der tariflichen Jahresleistung

R
Roosevelt
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

bei uns soll die tarifliche Jahresleistung aufgeteilt werden. Ein Teil soll im Dezember 10 und ein Teil im März 11 ausgezahlt werden. Welche Vor- und Nachteile entstehen dem Arbeitnehmer daraus? Wie verhält es sich in dem Fall mit dem Steuerausgleich?

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

30.11.2010 um 22:57 Uhr

@Roosevelt Ist die Aufteilung 'tariflich' überhaut vorgesehen? Zu Deiner Frage: Hinsichtlich der Steuerprogression wird man unterm Strich durch die Teilung vermutlich etwas mehr netto haben...

F
Forentroll

01.12.2010 um 08:14 Uhr

Es kommt wie Kölner schon geschrieben hat auf die rechtliche Basis an? TV, BV oder Arbeitsvertrag

Jedoch muss ich sagen, dass das mit der Steuerprogression nicht ganz alleine ist. Die mehr gezahlten Steuern kannst du dir mit dem Lohnsteuerjahresausgleich wiederholen. Solltest du über die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherungen kommen, stehst du mit einer Zahlung besser da, weil der Teil der über der Bemessungsgrundlage liegt sozialversicherungsfrei ist.

Geht der Betriebspleite oder du kündigst vorher kann es je nach Vereinbarung nicht so gut aussehen.

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