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Jahresleitung 2006 gestrichen - was kann BR tun ?

L
Lucy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

unser Chef verlangt, das die Mitarbeiter 2006 auf ihre Jahresleistung verzichten.

Er behauptet, wenn er diese komplett auszahlt muss er Insolvenz anmelden.

Die Mitarbeiter haben unterschiedliche Verträge:

  1. Der Mitarbeiter erhält mit der Novembervergütung eine Jahresleistung in Höhe von 95% des vereinbarten Monatsgehalts.
  2. Der Mitarbeiter erhält mit der Novembervergütung eine Jahresleistung im Höhe von 60% – 200%, je nach Wirtschaftslage der Firma.

Welche Möglichkeiten haben wir als Betriebsrat bzw. wie können wir vorgehen?

· Einen Sachverständigen die Zahlen prüfen lassen? · Einigung: Wir verzichten dieses Jahr auf 50% unserer Jahresleistung? · Jeder Mitarbeiter klagt einzeln?

4.16504

Community-Antworten (4)

K
Konrad

02.11.2006 um 15:55 Uhr

Hallo Lucy so wie es scheint seid ihr nicht tarifgebunden. Chefs behaupten viel, kann er dies auch belegen ? Habt ihr einen Wirtschaftausschuß ? Wenn nein diese Sache extern prüfen lassen, dann entscheiden ob er zahlen kann oder berechigter Verzicht notwendig ist. Gute Anlaufstelle bei solchen Dingen sind nun mal Gewerkschaften Eure Interessenvertreter!

Rein formell nach BGB ist er zur Zahlung der Sondervergütung gemäß Einzel-Arbeitsvertrag zur Zahlung verpflichtet. Er kann nicht einseitig diese Leistung verweigern.

RI
Ramses II

02.11.2006 um 16:03 Uhr

Ihr als BR habt dabei gar kein Hemd in der Wäsche!

Wenn die Aussage des AG stimmt, dann macht er sich möglicherweise bereits jetzt der Insolvenzverschleppung strafbar.

S
SSGG

02.11.2006 um 16:23 Uhr

kann hier nicht schon eine betriebliche Übung vorliegen?Ist es arbeitsvertraglich geregelt? Sind die bisherigen Zahlungen auf Vorbehalt der Freiwilligkeit gezhalt wordenß Wurde die Nichtzahlung in einer Mitarbeiter- oder Betriebsversammlung der Belegsschaft erklärt?

Bei solch einer Veranstaltung könnte der AG natürlich auch erklären, daß er aus wirtschaftliche Gründen momentan nicht zahlen kann, aber später in Form einer Stundung des möglichen Anspruches die Zahlung wieder aufnimmt.

RI
Ramses II

02.11.2006 um 16:25 Uhr

"Betriebliche Übung"?

Lucy schreibt doch, dass eine vertragliche Regelung vorliegt! Da hat betriebliche Übung nix mehr zu suchen!

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