BAT contra 40 Std. Woche, kein AZV Tag
Hallo! Ich bin BRV in einem Altenpflegeheim. Die Mitarbeiter, die das Glück haben, schon vor Juli diesen Jahres eingestellt worden zu seien, werden noch nach dem alten BAT bezahlt, alle die später kamen, werden nach einer hauseigenen Vergütungsrichtlinie bezahlt und haben eine 40 Std. Woche und keine AZV-Tag.(BAT wurde 2004 gekündigt). Unser AG will jetzt auch den "alten" Mitarbeitern den AZV-Tag streichen, sowie die Wochenarbeitszeit auf 40 Std. erhöhen. Ist dies so möglich? Die Mehrzahl der Arbeitsverträge wurde immerhin auf Grundlage des (mittlerweile zwar gekündigten) BAT geschlossen. Danke für reichlich Infos!!
Community-Antworten (3)
30.11.2010 um 14:24 Uhr
@vitus Der AV (auf BAT-Basis, der übrigens nach wie vor seine Gültigkeit hat) ist natürlich bindend - wenngleich ein AG das nicht immer so handhaben will oder sehen kann.
Was man als BR tun kann: Eine BVers. einberufen, die Kollegen über das Ansinnen des AG unterrichten, selbige über ihre Rechte aufklären (sie müssen nicht freiwillig zustimmen) und persönliche Unterstützung anbieten.
30.11.2010 um 19:41 Uhr
@Kölner Danke für die Antwort. Ich muß leider noch einmal nachfragen, um sicher zu gehen: die geplante AZV-Streichung und Arbeitszeiterhöhung wären sowieso nicht mitbestimmungspflichtig für den BR, da sie in den Bereich des Individualrechtes fallen, wären also nur durch eine Änderungskündigung oder sonstige Einigung zwischen einzelnen Arbeitnehmern und dem AG umzusetzten??
30.11.2010 um 19:47 Uhr
vitus, genau so. Aber eine Info durch den BR wäre (siehe Kölner) sinnvoll.
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