Erstellt am 21.02.2007 um 08:53 Uhr von Barbara
Das LAG Berlin sagt:
1) der Anspruch auf Vergütungsfortzahlung setzt voraus, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Arbeitsausfall ist.
2) Das ist un möglich, wenn für den AN an dem betreffenden Tag keine Arbeitspflicht besteht.
Wie ich es verstehe: egal ob Dienstfrei, AZV oder FZA- keine Verpflichtung zur Arbeit- die Tage werden nicht nachgewährt, wenn der MA an diesem Tag erkrankt.
LAG Berlin 20.03.1991- 13SA 113/90
Erstellt am 21.02.2007 um 11:35 Uhr von Suse
ich wills noch mal anders darstellen,
lt. BAT muss der AZV tag verbindlich beantragt sein, damit er nachgewährt wird, war er nicht weil kein schein ausgeschrieben wurde - also wird er nachgewährt - so weit so unstrittig
nun das Problem:
wie wird bei der Stundenberechnung auf dem Dienstplan mit den Stunden dieses Kranktages verfahren?
Gelten wie bei der Urlaubsrechnung ( wenn ich krank werde - gilt die tägl. AZ) die tgl. Stunden, oder entstehen Minusstunden? (Weil ja beim Dienstplanaufstellen mit 8 Std. gerechnet wurde für den AZV tag)
Ich suche möglichst eine Textstelle die dies aufklkärt, weil mündlich glaubt unsere PDL nur sehr wenig.
Danke Suse
Erstellt am 21.02.2007 um 14:48 Uhr von Suse
@ Ramses:
Zum Verständniss - Krankenhaus (im blühenden Osten unserer wunderschönen Republik) - 24 Std tgl. - 7 Tage die Woche
Der zuvor erstellte Dienstplan wird am Montatsende abgerechnet, weil sich ja immer Änderungen ergeben.
Wenn ich am Montag einen 8 Stunden dienst drinstehen habe und krank werden bekomme ich die 8 Stunden auch angerechnet, standen dort nur 6 Stunden, dann nur 6. Urlaub, AZV, Betriebsausflug, sonstige bezahlte Freistellungen sind bei z.B. 80% Mitarbeitern dann eben nur 6,4 Stunden.
In unserem Fall ist es eine 100% Schwester, also 8 Stunden/Tag. Der AZV wird in der Monatsberechnung mit eben dieser Zeit.
Und nun streiten sich die Gemüter:
Unsere Meinung --> berechnung wie Urlaub also 8 stunden - egal ob genommen oder nicht,
PDL --> wäre ja nicht auf Station gewesen also als Frei abgerechnet - sprich: 0 Stunden
Jetzt klarer?
Erstellt am 22.02.2007 um 08:19 Uhr von Suse
Aber nun,
die Mitarbeiterin war an einem ürsprünglich als AZV Tag eingeschrieben Tank krank.
Das Problem ist, dass unsere PDL diesen nicht als "Arbeitstag" rechnen möchte, sie will sozusagen nachträglich frei eintragen.
Suse
Erstellt am 22.02.2007 um 09:48 Uhr von Kölner
@Suse
Ramses II könnte wollen, dass Du den Tag an sich betrachtest und den AZV-Tag streng isoliert vom K-Tag trennst!
Achja:
"Null Stunden" anzurechnen könnten richtig sein, wenn der Tag nicht als Soll-AZ-Tag gewertet wird!
Erstellt am 22.02.2007 um 10:24 Uhr von Sortierer
Ich versuch mal zu sortieren, was ich als Frage verstanden habe (Tage und Monate fiktiv):
1. Am 25.01. wird der Dienstplan für Februar aufgestellt, Kollegin X äußert, dass sie am 20.02. einen AZV-Tag hätte.
2. Um diesen AZV-Tag zu nehmen, ist ein schriftlicher Antrag spätestens 1 Woche vorher (also bis 12.02.) an die PDL zu stellen.
3. Die PDL genehmigt dann endgültig den AZV-Tag, kann diesen aber auch noch ablehnen (z.B. weil der Dienstplan wegen vieler Krankheitsfälle geändert werden muss)
4. Die Kollegin ist vom 09.02. bis 25.02. krank.
5. Sie hat den nach 2. erforderlichen Antrag nicht schriftlich gestellt.
6. Bei der Stundenabrechnung am 01.03. wird der 20.02. mit 0 Stunden gewertet, weil dort im Dienstplan vom 25.01. "frei - AZV" stand.
7. Das lt. Dienstplan freie Wochenende vom 16.02.-19.02 wird mit 0 Stunden je Tag abgerechnent
8. Vom 09.-15.02. hätte sie täglich 7 Stunden arbeiten sollen. Diese wurden als "7 stunden krank" abgerechnet.
9. Vom 21.-25.02. hätte sie täglich 9 Stunden arbeiten sollen. Diese wurden als "9 stunden krank" abgerechnet.
@ Suse: Hab ich alle Punkte richtig? Wenn nicht, bitte korrigieren.
@ Rest: Viel Spaß beim Lösen des Falls...
Erstellt am 22.02.2007 um 10:35 Uhr von Suse
@ kölner
aber wieso sollte ich diesen Tag nicht zur SolL arbeitszeit rechen?
@sortierer
ja genau so ist es, genau das ist unser fall.
Suse