hallo,
bei uns gilt der BAT von 2002 noch nach, d.h. jeder Mitarbeiter hat im Jahr Anspruch auf einen AZV Tag.
Nun mein Problem:
Die Dienstpläne werden im Vormonat geschrieben, AZV Tage werden kurzfristig (1-2 Wochen) vor dem freien Tag auf dem Urlaubszettel beantragt und von der PDL abgesegnet.
Eine MItarbeiterin wurde jedoch krank und konnte so ihren AZV Tag weder beantragen noch nehmen.
Einigkeit herrscht darüber, dass ihr der Tag noch zusteht, (weil nicht verbindlich beantragt)aber wie werden die Stunden am Krank-AZV Tag berechnet. Ist es ählich wie beim Urlaub (ist ja eine Arbeitszeitverkürzung) die Arbeitszeit oder wird dieser wie ursprünglich Frei angesehen (weil sie ja nicht gearbeitet hätte)?
Brauche dazu dringend Auskunft, da ich nirgends etwas drüber finde.

Suse