Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu dem Thema "Krank ist wie gearbeitet".
Bei uns werden die monatlichen Dienstpläne (Jahresarbeitszeitmodel, 5Tage Woche) am 20. eines Monats fixiert und haben ab dann Gültigkeit.
Nun hatte ein Kollege am 20.11. eine AU bis zum 27.11.
In der Woche 29.11-04.11. wurde dem Kollegen ein zusätzlicher Tag Überstundenbbau eingeplant. So weit so gut. Nun ist die AU des Kollegen verlängert worden und der Kollege hat nun Pech gehabt, weil "Krank, wie gearbeitet". Alles klar.
Wie sieht`s eigendlich aus, wenn zu dem Zeitpunkt der Planung ganz klar voraus zu sehen ist, das die AU verlängert wird, weil es für den MA unmöglich sein wird, die Arbeit wieder aufzunehmen (geht noch auf Krücken).

Ist es dann trotzdem rechtens, einfach Überstundenabbau zu verplanen? Ich meine, das wäre doch reine Willkür. Ist das moralisch O.K.

Gruß Rübennase