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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freistellung eines Betriebsrates

J
Jaschko
Nov 2016 bearbeitet

Müssen die Stunden eines teilfreigestellten Betriebsrates in seiner Abteilung durch Stundenerhöhung anderer Mitarbeiter bzw Neueinstellung ersetzt werden, oder kann der Arbeitgeber diese Stunden einfach streichen?

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Community-Antworten (2)

N
nicoline

25.11.2010 um 22:26 Uhr

Jaschko, es gibt kein Gesetz, welches den AG dazu zwingen kann, die Stunden, die durch BR Arbeit in der Abteilung fehlen, durch Stundenerhöhung anderer Mitarbeiter bzw. Neueinstellung zu ersetzen.

Der AG ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das BRM ungehindert seine BR Arbeit erledigen kann, wie auch immer er das anstellen mag! ;-((

Sollte es jedoch, durch Unterbesetzung, dauernd dazu kommen, dass das BRM nicht zur Sitzung kommt, könnte man das als Behinderung der BR Arbeit ansehen und als Gremium mal beim AG vorstellig werden um ihn darauf aufmerksam zu machen, welche Folgen die Behinderung haben KÖNNTE! Manchmal, ganz manchmal soll das helfen!

W
wahlvst

25.11.2010 um 22:40 Uhr

Ergänzend zu nicoline,

wenn durch die Wahrnehmung der BR-Aufgaben ándere AN oder das BRM mit Überstunden oder Auftragsdruck/Arbeitsverdichtung belasstet wird kann dieses die Mandatsbehidnerung erfüllen. Denn dann entsteht Druck auf das BRM oder kann entstehen sein Mandat nicht wahrzunehmen.

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