Morgen zusammen,

folgender Sachverhalt mit fiktiven Namen.

Firma Meyer führt als Fremdfirma Leistungen bei Firma Müller aus. Firma Müller schreibt diese Leistung alle drei Jahre neu aus und entscheidet sich für das "günstigste" Angebot.

So in 2019 auch geschehen und Firma Meyer hat den Auftrag nicht erneut erhalten und Firma Bauer kommt ins Unternehmen.

Die Mitarbeiter der Fremdfirma Meyer haben einen Arbeitsvertrag nur für den Einsatz bei Firma Müller, wobei Firma Meyer, als Fremdfirma auch in anderen Firmen tätig ist.

Den Mitarbeitern wurde nun gekündigt. Da die neue Fremdfirma schon im Juni anfangen soll, konnte Firma Meyer die Kündigungsfrist einiger langjähriger Mitarbeiter nicht einhalten (6 Monate).
Fragen:

1. Wenn die Firma Meyer zum 30.05.2019 seinen Auftrag verliert, kann sie die Mitarbeiter auch erst zu diesem Datum kündigen und dann läuft die 6 monatige Kündigungsfrist? Und in dieser Zeit erhalten die Mitarbeiter weiter Lohn?

2. Kann die Kündigung jetzt schon zum 15.03. ausgesprochen werden und dann laufen die 6 Monate, bevor man tatsächlich arbeitslos ist?

3. ist hier grundsätzlich was falsch?
da ein Vertrag nur für Firma Müller besteht, muss in Firma Meyer keine Sozialauswahl erfolgen?

4. Wenn keine Sozialauswahl nötig, kann ein Mitarbeiter der Fremdfirma Meyer mit einem Arbeitsvertrag nur für Firma Müller, nach der Kündigung bei Firma Meyer wieder eingestellt werden mit einem Arbeitsvertrag für einen anderen Einsatzort?