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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AL ist von einer Fremdfirma - geht das überhaupt?

T
tabula
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben in unserem Betrieb eine Abteilung (EDV) in der ein Mitarbeiter von einer Fremdfirma von der GF als AL bestimmt wurde. Dieser AL übt nun alle üblichen Tätigkeiten eines AL aus wie Urlaubsgenehmigung und sogar Personalgespräche bei denen es um Einstellungen, Vertragsverlängerungen und auch Gehaltserhöhungen geht. Der AL ist in der Regel momentan 1 mal die Woche im Haus. Es gibt 4 eigene EDV Mitarbeiter in der Abteilung aber in letzter Zeit tauchen immer mehr Mitarbeiter der Fremdfirma auf die irgendwelche Tätigkeiten ausüben über die in der Abteilung und im ganzen Betrieb eigentlich keiner bescheid weiß. Bei einem der eigenen Mitarbeiter läuft der Vertrag aus sodas dieser momentan angst um seinen Job haben muss da ständig neue leute (derzeit 5) von der Fremdfirma kommen. Der letzte Mitarbeiter der kam soll als Unterstützung für den AL kommen da dieser wie erwähnt nur einmal die Woche da ist.

Mir als BR und betroffener Mitarbeiter der EDV ist das momentan aus bestimmten Gründen ein Dorn im Auge. Zum einen ist die Stimmung der 4 eigenen EDVler momentan sehr schlecht durch diese Situation da man auch das gefühl hat das man von der GF geschnitten wird. Zum anderen kann ich mir nicht vorstellen das ein AL der von einer Fremdfirma kommt nur einmal die Woche da ist, bei Personalgesprächen eine objektive Bewertung über den betreffenden Mitarbeiter abgeben kann. Wie will er die Leistung eines jeden einzelnen einschätzen wenn er es nicht mitbekommt und vorallem anscheinend auch das Ziel hat seine eigene Firma mehr und mehr in unsere Firma zu bringen.

Gibt es eine Möglichkeit für den BR hier etwas zu tun?

mfg Jens

3.89302

Community-Antworten (2)

J
JAV´ler

30.10.2006 um 09:32 Uhr

guten morgen, der AG muß dem BR eine einstellung vorlegen,die er genehmigen,oder ablehnen kann. lehnt er sie ab,dann kann der AG den §100 ziehen und das ganze geht unter vorläufiger einstellung vor gericht.das gilt in deinem fall für den AL und für die "freunde" von ihm. ich würde die GL informieren,dass die mitbestimmung des BR verletzt wurde und ihnen anbieten,dass sie die einstellungen noch beantragen können(einmaliges angebot),wenn sie das nicht machen, würde ich einen anwalt hinzuziehen, weil die mitbestimmung des BR verletzt wurde!!!

JAV´ler

S
stinker

30.10.2006 um 10:39 Uhr

Nun ja,

Wäre erstmal folgende Frage zu klären. Ist der "externer Abteilungsleiter" als Leitender eingestellt? Wenn ja, dann ist zumindestens in seinem Falle nichts zu machen. Wenn er nicht als Leitender eingestellt wurde, dann wird's aber Zeit aktiv zu werden (GF anschreiben, Frist setzen, usw..). Das der "externe AL" aber Personal mitbringt ist definitiv für Euch relevant. Da solltet Ihr energisch vorgehen.

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