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Unterschriftenaktion / Unterschriftensammlung durch den Betriebsrat

A
AndreasHamburg
Nov 2016 bearbeitet

Der BR möchte eine Unterschriftensammlung zu einem Thema durchführen, welches NICHT in seine Zuständigkeit fällt (nur mit viel Phantasie) Mitarbeiter können das ja bedingt. Der BR setzt sich damit vermutlich der Diskussion über -vertrauensvolle Zusammenarbeit- und auch -Störung des Betriebsfriedens- aus Habt Ihr rechtlich gestützte Anmerkungen dazu / wie sollte sich der BR verhalten, was droht an "Ärger" gerade aus rechtlicher Sicht? Folgender Fall liegt hier als Grundlage vor: Eine Fremdfirma erledigt Servicearbeiten (IT-Service) auf Werksvertragsbasis. Ein fähiger und beliebter Mitarbeiter dieser Fremdfirma soll seitens der Fremdfirma -Entlassen- werden (ist bei der Fremdfirma im Rahmen einer AÜ eingesetzt; Fremdfirma will AÜ-Einsatz des MA beenden)

Nun möchten die Mitarbeiter hier, sich für den MA einsetzten, in Form einer Unterschriftensammlung, dass wir diesen Kollegen hier behalten wollen (Bitte jetzt nicht auf illegale AÜ etc. eingehen, darum geht es mir nicht)

Wozu ratet Ihr, warum ratet ihr zu / ab ?

Dank Euch Andreas

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Community-Antworten (3)

H
Hartmut Akzeptiert

08.04.2015 um 10:45 Uhr

Die Unterschriftenaktion ist eine Sache, die Übernahme des Kollegen eine andere. Ein netter AG wird gegen die Unterschriftenaktion nichts haben, besonders wenn diese mit ihm abgestimmt ist (denn sonst geht ihm ja eure Arbeitszeit verloren). Allerdings - ob er diesen Kollegen dann weiterbeschäftigt, sei es nun als Internen oder anderweitig, ist allein seine unternehmerische Entscheidung.

L
leistenbrüche

07.04.2015 um 20:30 Uhr

keine erforderliche BR Arbeit also keine Kohle für die Zeit

und daneben der von dir vermutete Ärger. so als Extremposition

Wozu braucht ihr eine Unterschriftensammlung? Ist doch Blödsinn! Der BR geht zur GL und trägt das Anliegen vor

N
nicoline

07.04.2015 um 20:42 Uhr

Und so ganz nebenbei erwähnt, haben wir gerade erlebt, dass die GF gerade wegen einer Unterschriftensammlung die Angelegenheit negativ entschieden hat mit dem Argument: Der AG kann sich durch so eine Aktion nicht die Entscheidung aus der Hand nehmen lassen. Auf diesem Weg

Der BR geht zur GL und trägt das Anliegen vor

wäre eher etwas zu regeln gewesen, sagte die GF!

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