Der BR möchte eine Unterschriftensammlung zu einem Thema durchführen, welches NICHT in seine Zuständigkeit fällt (nur mit viel Phantasie)
Mitarbeiter können das ja bedingt. Der BR setzt sich damit vermutlich der Diskussion
über
-vertrauensvolle Zusammenarbeit- und auch
-Störung des Betriebsfriedens- aus
Habt Ihr rechtlich gestützte Anmerkungen dazu / wie sollte sich der BR verhalten, was droht an "Ärger" gerade aus rechtlicher Sicht?
Folgender Fall liegt hier als Grundlage vor:
Eine Fremdfirma erledigt Servicearbeiten (IT-Service) auf Werksvertragsbasis.
Ein fähiger und beliebter Mitarbeiter dieser Fremdfirma soll seitens der Fremdfirma -Entlassen- werden
(ist bei der Fremdfirma im Rahmen einer AÜ eingesetzt;
Fremdfirma will AÜ-Einsatz des MA beenden)

Nun möchten die Mitarbeiter hier, sich für den MA einsetzten, in Form einer Unterschriftensammlung, dass wir diesen Kollegen hier behalten wollen
(Bitte jetzt nicht auf illegale AÜ etc. eingehen, darum geht es mir nicht)

Wozu ratet Ihr, warum ratet ihr zu / ab ?

Dank Euch
Andreas