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Schatten Entwicklung!

J
Juergen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin ein neuer in diesem Forum und habe gleich ein Frage an euch! Als Mitglied im Bertriebsrat, hat man ja eigendlich einen kleinen Nachtteil da ja man sich in diesem Zeitraum eigendlich nicht finanziell weiter entwickeln kann! Gibt es da eine sogenannte Schatten Entwicklung?

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Community-Antworten (2)

R
rtjum

25.11.2010 um 14:43 Uhr

Hallo,

als BR darf man finanziell nicht benachteiligt werden das ist als erstes zu beachten. Wieso Du dich finanzielle nicht weitereintwickeln kannst enzieht sich meinem Verständnis. Wenn Du damit sagen willst, das der AG dich bei Beförderungen osä übergeht obwohl Du die geeigneteste Person bist dann ist das auf jeden Fall gegen das Gesetz. Als freigestellter BR entwickelt sich Dein Gehalt entsprechend eines anderen MA der, als Du die Freistellung bekommen hast, in etwa Deine Position inne hatte.

Die entsprechenden Paragrafen und Urteile hat bestimmt einer der "alten Hasen" hier für Dich.

Gruß rtjum

S
Saxonia

25.11.2010 um 18:41 Uhr

§ 37 (4) BetrVG, eine ähnliche Frage wurde heute etwas später noch mal gestellt, die Antwort und Zitat des § stehen weiter oben.

Gruß von Saxonia

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