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Welchem Betrieb gehört ein Arbeitnehmer eigentlich an?

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FrageVomBr
Aug 2021 bearbeitet

Hallo, die Wahlen 2022 werfen ihre Schatten voraus, Zeit sich schon malein paar Gedanken zu machen: Auch wenn es Aufgabe des Wahlvorstandes sein wird beschäftigen mich zwei Fragen zum Thema Betriebszugehörigkeit:

  1. Wir arbeiten in ganz Deutschland verteilt, Zentrale in München, unser Betrieb liegt im Ruhrgebiet, jetzt sind 2 von uns dem Betrieb "entnommen" worden da sie nun für die zentrale IT in München arbeiten, dort sitzt auch der Vorgesetzte (es gibt dort aber keinen BR...) Beide haben weiterhin ihr Büro bei uns im Betrieb, kommen auch gelegentlich in den Betrieb, arbeiten ansonsten per "mobile work" bzw. in Standorten/Betrieben die in der Nähe liegen. Müssen die weiterhin zu unserem Betrieb gezählt werden, also in unsere Wählerliste aufgenommen werden, von wegen Erreichbarkeit des lokalen BR zwecks Fragen usw., oder zählt nur der reine Standort des Vorgesetzten?

  2. Andersherum haben wir eine Kollegin die vor einiger Zeit nach Süddeutschland verzogen ist, die wird noch immer unserem Betrieb "zugeschlagen", obwohl deren Vorgesetzte nicht hier bei uns sitzt. Sie macht allerdings weiterhin die Aufgaben die sie auch schon vorher bei uns gemacht hat, bzw. in dem Team hier bei uns dem sie angehörte, nur halt jetzt als "Homeoffice"

Mir ist klar das sich die beiden Punkte von einer Lösung her nicht vereinen lassen, habe auch mal unseren RA angesprochen, da kam dann ein typisches "es kommt darauf an". usw. .. :-)

Wie ist hier eure einschätzung?

Viele Grüße Marcus

21405

Community-Antworten (5)

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rsddbr

26.08.2021 um 11:02 Uhr

Wenn ihr schon euren RA gefragt habt, dann ist die weitere Einschätzung hier im Forum ziemlich irrelevant. Im Zweifel muss ja euer RA eine Lösung haben, die er auch vertreten kann. Zumindest im Punkt 2 wäre ich jedoch eher der Meinung, dass betreffende Kollegin eurem Betrieb zugehörig ist.

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IlkaB

26.08.2021 um 11:23 Uhr

Euer Anwalt möge euch erklären, worauf "es ankommt". Dafür wird er bezahlt.

F
FrageVomBr

26.08.2021 um 11:24 Uhr

Hallo rsddbr,

danke für deine Rückmeldung, mich würde schon die Meinung anderer zum Thema interessieren, unabhängig vom RA.

Wieso meinst du das Kollegin 2 zu uns gehören müsste? In Schulungen von der WAF wurde uns immer nahegelegt darauf zu achten, das die Mitarbeiter "ihren" BR auch in angemessener Zeit und mit angemessenem Aufwand erreichen können, das wäre immer ein erstes Indiz für die Betriebszugehörigkeit, es hiess aber auch mal dass man darauf achten müsste wo der Vorgesetzte sitzt, und wenn der auch mobil unterwegs ist, dann eben dessen Vorgesetzter usw. .....

Ist halt leider keine exakte Wissenschaft diese ganze Juristerei ... :-)

vg

Marcus

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Thomas63

26.08.2021 um 14:30 Uhr

Wo der Vorgesetzte sitzt ist nicht relevant. Wir sind ein Internationaler Konzern und haben MA da sitzt der direkte Vorgesetzte in Europa oder USA und manche arbeiten nicht direkt für unseren Standort. Wir fragen immer welche MA bei uns dem Werk zugeordnet sind. Da zählen wir diese MA immer mit weil wir zuständig sind falls Probleme auftauchen. Und selbst bei einfachen Dingen wie Ordnung und Verhalten im Betrieb hat man Mitbestimmung. Wie ist es den mit der Mitbestimmung wenn die von Dir genannten Personen ein Problem haben. Seid ihr zuständig oder eure Kollegen aus München. Könnte ein Hinweis sein.

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XYZ68

26.08.2021 um 14:47 Uhr

Wie wäre es mit einer Schulung des Wahlvorstandes? Dort kann man dann auch solche Fragen anbringen.

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